Hier bin ich Hund - hier darf ich´s sein!

Nutzungsbedingungen


Für unsere Kunden und Interessierte hängt am Hundewald eine bequem lesbare Version aus.
Im passwortgeschützten Kundenbereich dieser Homepage können diese Nutzungsbedingungen in Form einer PDF heruntergeladen werden.
Ebenso liegt den Vertragsunterlagen ein Ausdruck dieser Nutzungsbedingungen bei.

Diese Nutzungsbedingungen wurden zuletzt geändert am: 01.12.2024


NUTZUNGSBEDINGUNGEN   DES
HUNDEWALD CHEMNITZ

Inhaberin Katrin Handel, Geschwister-Scholl-Straße 6, 09114 Chemnitz
Betriebsstätte des Hundewald Chemnitz: Glösaer Straße 69, 09131 Chemnitz

Im folgenden Text findet das generische Maskulinum Anwendung. Angesprochen sind jedoch alle Geschlechtsidentitäten.


Rahmenbedingungen/ Allgemeines

Zwischen dem Tierhalter des in Betreuung gegebenen Tieres und/oder dem Teilnehmer an Angeboten der „Hunde(wald)schule“ sowie Nutzern des „Hundewäldchens“ (Freilauf) und der Inhaberin, Katrin Handel (Hundewald Chemnitz), wird ein Tierpflege/Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.

Die hier aufgeführten Nutzungsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Tierpflege-/Dienstleistungsvertrages mit Hundewald Chemnitz – Katrin Handel.
Hundewald Chemnitz - Katrin Handel weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten Nutzungsbedingungen ebenso Bestandteil des Tierpflege-/Dienstleistungsvertrages sind, wie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des HUNDEWALD Chemnitz.

Die hier aufgeführten Nutzungsbedingungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl auf unserer Homepage (www.hundewald.com) als auch durch deutlich sichtbaren Aushang am Eingang der Hundetagesstätte und –pension, nachfolgend „HUNDEWALD“ genannt, einsehbar und die MitarbeiterInnen des HUNDEWALDes weisen bei Vertragsabschluss jeden Tierhalter auf diesen deutlich sichtbaren Aushang hin.

Jeder Tierhalter, der sein Tier in den HUNDEWALD gibt oder an Veranstaltungen/ Terminen/ Gruppen/ Kursen der Hunde(wald)schule teilnimmt versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des HUNDEWALD Kenntnis erlangt zu haben.

Jeder Tierhalter, der mit dem HUNDEWALD einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Nutzungsbedingungen sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und deren zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geltenden Anhängen (Preisliste) einverstanden.

Das Gelände sowie die Räumlichkeiten des HUNDEWALDes sind videoüberwacht. Diese Aufnahmen stehen ausschließlich dem HUNDEWALD zur Verfügung und sind nicht für private Zwecke bestimmt.


Der Erstkontakt

Der Erstkontakt kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wir beantworten Ihre Fragen und stellen Ihnen Fragen zu Ihrem Hund und Ihrem Betreuungsbedarf oder Ihren Anliegen bezüglich des Hundetrainings. Passen wir vom ersten Eindruck her zusammen, erhalten Sie eine Beschreibung, wie und wo Sie sich und Ihren Hund in unserem Buchungsportal registrieren können. Die Registrierung ist kostenlos.


Das Buchungsportal

Der HUNDEWALD arbeitet im Rahmen der Planung, Buchung und Abrechnung mit einem Buchungsportal.
Reservierungen und Buchungen sind nur und ausschließlich über dieses Buchungsportal möglich.
Nachdem Sie sich im Buchungsportal registriert und Ihren Account validiert (die Registrierung abgeschlossen) haben, werden Sie durch uns im Portal zur Buchung eines Kennenlerntermins freigeschalten.
Die Freischaltung erfolgt erst, wenn Ihr Profil mindestens Ihren vollen Namen, eine E-Mail-Adresse sowie die Rechnungsadresse enthält und alle Daten Ihres Hundes vollständig ausgefüllt sind. Die Bilder vom Impfpass müssen für die Freischaltung ebenfalls bereits hochgeladen worden sein. (Auf ALLEN Fotos vom Impfpass des Hundes MUSS die am Rand eingestanzte Nummer zu erkennen sein.) Der Haftpflichtversicherungsnachweis ist zum ersten Besuch im Hundewald Chemnitz im Originalvorzulegen.

Wir benötigen vom Impfpass Ihres Hundes die vollständige Seite mit den Angaben zum Hund, die vollständige Seite mit der aktuellen Impfung gegen Tollwut und die vollständige Seite mit den zuletzt erfolgten Impfungen gegen Staupe (S o. D), Hepatitis c.c. (H o. A2), Parvovirose (P), Parainfluenza (Pi oder auch Bb = Bordetella bronchiseptica) und Leptospirose (L, das ist manchmal auf der Tollwutseite zu finden).
Von der Haftpflicht machen wir bei unserem ersten Treffen ein Foto, das Ihre Anschrift, die Versicherungsgesellschaft und die Police-Nummer zeigt.
Sind alle Angaben vollständig, wird Ihr Account freigeschalten und Sie können in unserem Kalender einen Kennenlerntermin oder ein Erstgespräch in unserer Hunde(wald)schule buchen. Beides ist kostenpflichtig.


Die Buchung des Kennenlerntermins für die Hundebetreuung

Zur Buchung des Kennenlerntermins loggen Sie sich im Portal ein und finden dort im Kundenbereich oben rechts das Symbol für den Kalender. Dieses klicken Sie an und sehen nun als Terminliste oder klassischer Wochenkalender alle Termine.

Unsere Kennenlerntermine sind Gruppentermine. Es ist möglich, dass Sie und Ihr Hund auf mehrere andere Hunde und Menschen treffen. Sollte dies für Ihren Hund in Bezug auf fremde Menschen problematisch sein, lassen Sie es uns im Vorfeld wissen. Stellt der Freilauf mit anderen Hunden für Ihren Hund ein Problem dar, überdenken Sie bitte Ihren Wunsch nach einer Betreuung in Gruppenhaltung.

Suchen Sie sich im Kalender unseres Buchungsportals einen zeitlich für Sie passenden buchbaren Kennenlerntermin und klicken diesen an. Nun sehen Sie den Termin und welche Leistung dieser umfasst.

Nun scrollen Sie nach unten und bestätigen durch Klick auf den Button „Kostenpflichtig & verbindlich buchen“, dass Sie diesen Termin wahrnehmen möchten. Sie können den Termin noch bis 36 Stunden vorher kostenfrei stornieren. Eine spätere Stornierung oder Nicht-Erscheinen entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht bleibt insofern unbenommen. Liegt der Termin auf Ihren Wunsch hin innerhalb dieser Widerrufsfrist, so verkürzt sich diese und endet 36h vor dem gebuchten Termin.

Der Rechnungsversand erfolgt umgehend nach Terminbestätigung. Die Zahlung kann ausschließlich per Überweisung erfolgen. Nach fruchtlosem Verstreichen des Zahlungszieles bleiben Zwischenbuchungen bzw. Absage unsererseits vorbehalten.

Optimistisch davon ausgehend, dass wir nun die ersten bürokratischen Hürden gemeistert haben, kann nun der Kennenlerntermin stattfinden.


Der Kennenlern-Termin für die Hundebetreuung

Wir treffen uns im HUNDEWALD am Parkplatz und nehmen dann gemeinsam den großen Auslauf in Augenschein. Hier unterhalten wir uns über Ihr Anliegen, während sich Ihr Hund im Freilauf mit den Gegebenheiten vertraut machen kann und dabei die Möglichkeit hat, auch mit uns ersten Kontakt aufzunehmen.
Wir beantworten Ihre offenen Fragen zum HUNDEWALD, der Hundetagesbetreuung, der Hundepension und/oder der Hunde(wald)schule und erläutern Ihnen unsere Betriebsabläufe.
Sie können uns kennenlernen und wir lernen Sie ein wenig kennen. Nach unserem ersten Treffen schlafen Sie bitte eine Nacht oder zwei darüber, ob das Konzept „Hundewald“ zu Ihnen und vor allem zu Ihrem Hund passt. Kommen Sie zu dem Schluss, mit uns zusammen arbeiten zu wollen, freuen wir uns, Ihren Hund in Ihrem Sinne in Hundetagesstätte und -pension betreuen zu dürfen. Bitte geben Sie uns schriftlich per E-Mail oder per Brief Bescheid, wie Sie sich entschieden haben. Je nach Ihren Bedürfnissen geht es nun wie folgt weiter mit den Probeterminen. (Haben Sie Bedarf an Hunde(halter)schulung, buchen Sie bitte einen Einzeltermin/ ein Erstgespräch in der Hunde(wald)schule. Im Rahmen dieses Kennenlerntermins für die Hundebetreuung können wir nur organisatorische Fragen zur Hunde(wald)schule beantworten. Training/ Beratung findet bei diesem Termin nicht statt.)


Der Probetag (für die Betreuung in Hundetagesstätte und/oder Hundepension)

Da uns sehr wichtig ist, dass auch Ihr Hund das Konzept „Hundewald“ genießen kann, verbringt Ihr Hund einen Probetag in unserer Betreuung und darf mitentscheiden, ob es eine weitere Buchung geben wird. Zwischen Probetag und erster Betreuung sollen für die Tagesbetreuung nicht mehr als zwei Monate und für einen ersten Aufenthalt des Hundes in der Pension nicht mehr als vier Monate liegen. Nicht jeder Hund fühlt sich mit dem Konzept „Hundewald“, der Gruppenhaltung und den Gegebenheiten in Fremdbetreuung im Allgemeinen so wohl, wie Sie als Halter es sich wünschen. Die meisten Hunde tun es, manche aber eben auch nicht.

Den Probetag buchen Sie, wie bereits den Kennenlern-Termin, über unser Buchungsportal. Zusätzlich finden Sie auf unserer Homepage die PDF-Datei „Probetag“ zum Download. Diese drucken Sie bitte aus und bringen das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original zum Probetag mit. Geben Sie das Formular, gemeinsam mit dem Original-Impfpass, vor der Übergabe Ihres Hundes im HUNDEWALD ab. Den Impfpass nehmen Sie nach dem Probetag gleich wieder mit.

Am Probetag lassen Sie Ihren Hund zunächst im Auto. Klingeln Sie erst und wir erledigen in Ruhe die Formalien. Erst dann holen Sie Ihren Hund und übergeben ihn an uns zum Probetag. Wichtig ist, dass Ihr Hund am Probetag bereits hier ist, bevor alle regulären Tagesbetreuungsgäste eingecheckt haben. So kann Ihr Hund hier erst einmal alles abschnuppern und sich in Ruhe mit den Gegebenheiten vertraut machen. Erscheinen Sie bitte im Sinne Ihres Hundes pünktlich.
Ihr Hund checkt morgens als einer der ersten zwischen 06:30 und 06:45 Uhr im Hundewald ein. Dadurch wird er von den später ankommenden Hunden nicht als Eindringling wahrgenommen. Er ist „ja schon da gewesen“.

Die Übergabe erfolgt „kurz und schmerzlos“ in unserer Schleuse, wo Sie uns den angeleinten Hund übergeben und sich bitte ohne große Abschiedsszene entfernen. Damit machen Sie es Ihrem Hund sehr viel leichter. Gern dürfen Sie uns dabei eine kleine Abpackung der Lieblings-Leckerchen Ihres Hundes mitgeben, denn Liebe geht bekanntlich durch den Magen.

Probetage finden in der Regel freitags statt und geben uns die Möglichkeit, viel Zeit mit Ihrem Hund zu verbringen. Idealerweise gibt uns der Probetag Aufschluss über die Verträglichkeit des Hundes mit Artgenossen und sein Verhalten gegenüber Menschen, seine Zaunsicherheit, seine Fähigkeit zur Impulskontrolle, sein Sozialverhalten, seine Einordnungsbereitschaft sowie darüber, wie der Hund mit Stress umgehen kann und inwieweit er in der Lage ist, sich in einer neuen Umgebung zu entspannen und zur Ruhe zu kommen.

Der Probetag endet (so wir ihn nicht wider Erwarten vorher abbrechen müssen) regulär um 15:00 Uhr. So haben wir die Möglichkeit, Ihnen noch vor der „Freitags-Abhol-Rush-hour“ ausführlich von den Erlebnissen Ihres Hundes an seinem ersten Tag bei uns zu berichten und Ihnen die notwendigen Vertragsunterlagen für die geplante Betreuung Ihres Hundes zu übergeben.
Während sich Ihr Hund für seinen Probetag im Hundewald aufhält, bleiben Sie bitte telefonisch für uns erreichbar, falls Fragen aufkommen oder wir Sie kontaktieren müssen.


Das Erstgespräch in der Hunde(wald)schule

In der Hunde(wald)schule bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines intensiven Erstgespräches. Dieses beinhaltet
-    Erste telefonische Beratung zu unseren Abläufen
-    Anamnesebogen
-    Auswertung des von Ihnen ausgefüllten Anamnesebogens in Vorbereitung auf unseren ersten Vor-Ort-Termin
-    Erste Einschätzung von Verhalten und Bedürfnissen Ihres Hundes
-    Entwicklung erster Trainingsansätze und Zieldefinitionen

Die Buchung dieser Einzeltermine erfolgt über unser Buchungsportal (Individual-Termine). Folgetermine buchen Sie dann ebenfalls über unser Buchungsportal.

Zum Termin lassen Sie Ihren Hund bitte vorerst im Auto und melden sich erst an.
Ihrem Hund haben Sie bitte vor der Fahrt zum Hundewald Gelegenheit gegeben, sich zu lösen. Ein vorheriger, völlig auspowernder Marathon-Spaziergang ist NICHT nötig.


Buchungen von Gruppenterminen und Kursen der Hunde(wald)schule

Buchungen von Terminen der Hunde(wald)schule setzen ebenfalls eine Registrierung in unserem Buchungsportal voraus.
Die Buchung von/ Teilnahme an Gruppenstunden oder Kursen ist jederzeit, auch ohne die vorherige Buchung eines Erstgesprächs/Einzeltermins, möglich.


Voraussetzungen für Betreuung eines Hundes im Hundewald Chemnitz:
 
Damit ein Hund durch den Hundewald Chemnitz betreut werden kann, erfüllt er ZWINGEND folgende Kriterien:
-    Der Hund ist uneingeschränkt sozialverträglich. Sowohl gegenüber Menschen als auch gegenüber anderen Hunden.
-    Der Hund ist gültig geimpft (SHPPiLT).
-    Der Hund ist gesund, im Sinne von „nicht infektiös erkrankt“. (Kein Durchfall oder Erbrechen, kein Husten, keine Flöhe, Würmer, Giardien usw, …). Auch leben im Haushalt keine anderen erkrankten oder krankheitsverdächtigen Hunde.
-    Der Hund ist durch den Halter haftpflichtversichert.
-    Der Hund neigt nicht zum Überwinden/Untergraben/Durchbrechen von Zäunen.
-    Handelt es sich um eine intakte Hündin, so kann diese nur betreut werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Betreuung nicht läufig ist.
-    Der Hund ist körperlich dazu in der Lage, am sozialen Umgang mit Artgenossen teilzuhaben, ohne dabei akut gesundheitlich gefährdet zu sein. Zum Beispiel leidet er nicht unter Brachyzephalie, anderen Deformationen des Skelettes oder belastungsempfindlichen Vorerkrankungen.
Fällt ein Hund durch unangebrachtes Verhalten auf, so kann/wird er (ggf. auch fristlos) von der Betreuung ausgeschlossen werden. Als „unangebrachtes Verhalten“ definieren wir das Verursachen von Wunden, Abschürfungen und Prellungen ebenso, wie gefährdendes und gefahrdrohendes Verhalten des Hundes gegen sich selbst, andere Tiere und/oder Menschen, sowie exzessives Bellen, Jaulen oder Winseln.
Der Hundehalter verpflichtet sich, den HUNDEWALD Chemnitz über Untugenden seines Hundes (Raufer, Bissigkeit, Ängstlichkeit, Ausbruchsverhalten usw.) oder bereits vorhandene Erkrankungen (Bandscheibenvorfall, Verletzungen, usw.) ohne Einschränkung in Kenntnis zu setzen. Dieses betrifft auch Auflagen des Hundes (Maulkorb- oder Leinenzwang). Sollte der Halter dies nicht tun, ist der HUNDEWALD Chemnitz bei Bekanntwerden berechtigt, den Betreuungsvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.



Hundepension/Hundetagesbetreuung


Der HUNDEWALD gewährleistet, jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Gelände ausreichend Freilauf zu verschaffen. Der Tierhalter nimmt beim Kennenlernbesuch/ beim ersten Bringen des Tieres die Gegebenheiten und die Umzäunung des Grundstücks in Augenschein.

Mit seiner Unterschrift unter dem Tierpflegevertrag bestätigt der Tierhalter, dass er den das Grundstück umgebenden Zaun für geeignet hält, speziell sein (im Tierpflegevertrag näher beschriebenes) Tier am Entweichen zu hindern.

Der Hundehalter wird durch die Inhaberin des HUNDEWALDes unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund (Eingewöhnungs-)Probleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den MitarbeiterInnen des HUNDEWALDes der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Inhaberin des HUNDEWALDes den Hundehalter oder einen Beauftragten des Hundehalters auch tatsächlich jederzeit nachrichtlich erreichen kann.
Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung der Hunde in der Betreuung durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch im HUNDEWALD eingehend informiert.

Besonderheiten der Verpflegung und die Notwendigkeit medikamentöser/ medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor jeder Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auch auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf mögliche Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Der HUNDEWALD Chemnitz hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die jedoch nicht Verletzungsfolgen von Hund-Hund-Interaktionen erfasst.

Läufige Hündinnen können im HUNDEWALD nicht betreut werden und sind ab Beginn (Tag 1) der Läufigkeit für genau 28 (achtundzwanzig) Tage von der Betreuung im HUNDEWALD ausgeschlossen. Bei Vertragskunden entfällt entsprechend für diesen Zeitraum ein Monatsbeitrag. Wird eine unkastrierte Hündin während einer längerfristigen Betreuung im HUNDEWALD läufig, so wird für die Folgen eines ungewollten Deckaktes keine Haftung übernommen. Zusätzlich wird in diesem Fall eine Mehraufwandspauschale von 60,-€ pro Betreuungstag erhoben.
Wird eine Hündin läufig und kann dadurch ein verbindlich gebuchter Vertrag zur Hundepensionsbetreeuung nicht erfüllt werden, so erstattet der HUNDEWALD dem Hundehalter (gegen Vorlage eines tierärztlichen Attestes über die Läufigkeit der Hündin) 50% der bereits gezahlten Reservierungsgebühr für diesen Zeitraum zurück.

Betreuungsorte sind das Grundstück Glösaer Straße 69, 09131 Chemnitz (Ebersdorf) bzw. Haus und Grundstück Geschwister-Scholl-Straße 6, 09114 Chemnitz (Borna-Heinersdorf). Ebenso umfasst die Betreuung ggf. den Transport zwischen beiden Standorten bzw. ggf. das Gassigehen an verschiedenen Orten in und um Chemnitz. Die Tagesbetreuung findet überwiegend auf dem Grundstück in Ebersdorf statt, die Pensionsbetreuung (Übernachtung) oft auch im häuslichen Umfeld in Borna-Heinersdorf.


Der Neukunden-Vertrag in der Hundetagesbetreuung

Ihr erster Betreuungsvertrag in der Hundetagesbetreuung ist in jedem Fall ein befristeter Vertrag für drei Monate. Diesen verstehen wir als Probezeit für alle drei beteiligten Parteien. Den Hund, Sie und uns.
In diesem ersten Betreuungszeitraum ist es möglich, (kalender-)monatsweise zwischen den verschiedenen Monatspauschalen zu wechseln oder jeweils zum Monatsende zu kündigen. Das bietet Ihnen die Flexibilität, für den ab dem vierten Monat folgenden Laufzeitvertrag die passende Monatspauschale zu wählen.
Eine ggf. dazwischenliegende Läufigkeit der Hündin, verschiebt das Vertragsende dieses Einstiegsvertrages um einen Monat nach hinten.
Wird die Betreuung über den Zeitraum des Neukundevertrages hinaus genutzt, stimmen Sie stillschweigend der Fortführung des Vertrages zu.


Betreuungsmodelle in der Hundetagesbetreuung

Ab dem vierten Monat in der Tagesbetreuung schließen Sie mit dem Hundewald Chemnitz – Katrin Handel einen Laufzeitvertrag über die Tagesbetreuung Ihres Hundes ab. Dieser Vertrag ist i.d.R. unbefristet und wird in Form von Monatspauschalen und bei Bedarf mit zusätzlichen Betreuungstagen zum Tagespreis der gebuchten Monatspauschale abgerechnet. Kündigungsfrist für diese Laufzeitverträge sind 91 Tage zum Monatsende.

„Monatspauschale“ bedeutet, dass Sie sich auf eine bestimmte Anzahl fester Betreuungswochentage festlegen.
Die feste Monatspauschale umfasst genau die Wochentage, für die sie gebucht wurde. An diesen Wochentagen hat der Hund, für den die Reservierung erfolgt, einen garantierten Betreuungsplatz im HUNDEWALD.
Für nicht genutzte Betreuungstage erfolgt weder eine Erstattung noch kann die Nutzung auf einen anderen Wochentag verschoben werden.

Zum Beispiel:
Ihr Hund soll 3x pro Woche betreut werden. Montags, dienstags und donnerstags. Das entspricht einer „Monatspauschale drei“. Wir nennen sie „MP III“. Dieser Hund hat nun montags, dienstags und donnerstags einen reservierten, eingeplanten und nur für ihn zur Verfügung stehenden, sicheren Betreuungsplatz. Dieser Betreuungsplatz ist an diesen Wochentagen fest für diesen Hund reserviert und das Buchungsportal zieht diesen Platz automatisch von der Anzahl an diesem Tag verfügbarer Plätze ab.

Der Hundewald hat nur eine bestimmte Anzahl an Betreuungsplätzen. Nahezu alle sind durch die Monatspauschalen vor-reserviert. Der Platz im Beispiel ist also montags, dienstags und donnerstags fest vergeben. Von anderen Kunden können zusätzliche Betreuungstage nur dann gebucht werden, wenn für diesen Tag noch Betreuungsplätze frei sind (noch nicht reserviert) oder Monatspauschalplätze wegen Nicht-Nutzung freigegeben wurden.

Sind Sie Nutzer einer Monatspauschale/Abos mit festen vorreservierten Betreuungstagen und soll Ihr Hund an einem der regulären, reservierten Tage nicht in die Betreuung gebracht werden, so ist er im Buchungsportal rechtzeitig (36h vor Betreuungstag) abzumelden! Auch, wenn das auf die Höhe Ihrer eigenen Abrechnung keinen Einfluss hat, so ist es doch zwingend notwendig, um anderen Nutzern zu ermöglichen deren Hund zusätzlich an diesem Tag in die Betreuung zu bringen.
Wir erwarten in diesem Punkt Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme unter unseren Nutzern.
Denn: Benötigen Sie selbst zusätzliche Betreuungstage, zu den in Ihrer monatlichen Pauschale enthaltenen (in unserem Beispiel wäre das Mittwoch und/oder Freitag), sind auch Sie ggf. darauf angewiesen, dass ein anderer Nutzer seinen nicht benötigten Betreuungstag rechtzeitig abgemeldet hat.

Die Konsequenz wiederholter Nicht-Abmeldung ungenutzter Betreuungskapazitäten, ist der Verlust der vorangelegten Reservierung und damit der Verlust der Platzgarantie. Sie müssten dann selbst aktiv werden und jeden Tag, den Sie tatsächlich nutzen wollen, einzeln im Portal einbuchen.

Zusätzliche Betreuungstage werden über das Buchungsportal angefragt/ reserviert. Die Kosten für zusätzliche Betreuungstage entsprechen dem Tagessatz der gebuchten Monatspauschale. Den Status Ihrer Anfrage sehen Sie in Ihrem Kundenbereich des Portals unter „Tagesbetreuung“ – „Onlinereservierung“.
Über die Monatspauschale hinaus gebuchte Betreuungstage werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Nutzungsbedingungen bestehende, ältere Betreuungsmodelle bleiben nur für den entsprechenden Hund/Nutzer aktiv. Ein Neuabschluss ist nicht möglich.

Möchten Sie keinen Laufzeitvertrag mit Monatspauschale abschließen, ist dies auch möglich. Sie buchen dann flexibel ohne Vertragsbindung zum Einzeltagespreis. Die Betreuung ist jedoch nur möglich, insofern freie Kapazitäten vorhanden sind.

Alternativ besteht die Möglichkeit eine flexible Monatspauschale zu buchen. Hier stehen flexibel 4, 8, 12 oder 16 Betreuungstage im Monat zur Verfügung. Die Kosten pro Betreuungstag sind höher als bei einer festen Monatspauschale, sie bietet jedoch die Freiheit bedarfsangepasst zu buchen. Aber: die Betreuungskapazität ist begrenzt, daher gilt hier für die Buchung: „nur solange der Vorrat reicht“ und „zeitiges Kommen sichert gute Plätze“.


Hol- und Bringzeiten Hundetagesstätte:
 
Die Hundetagesbetreuung findet regulär montags bis freitags, in der Zeit von 06:30 Uhr bis 17:30 Uhr statt.
Es erfolgt eine tagesgenaue Erfassung der Bring- und Abholzeiten.
 
Bringzeiten:     montags bis freitags jeweils 06:30 Uhr bis 09:00 Uhr
 
Abholzeiten:    montags bis freitags jeweils 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr
 
 
Mittagsruhe 11:45 Uhr bis 14:30 Uhr

In der Zeit von 11:45 Uhr bis 14:30 Uhr ist Mittagsruhe.
In dieser Zeit ist der HUNDEWALD geschlossen. KEINE AUSNAHMEN!



Berechnungsgrundlage der Monatspauschale/ Hundetagesbetreuung

Wie funktioniert die Abrechnung der festen Monatspauschalen denn nun genau?
 Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Monatspauschale versteht sich als Grundgebühr für die Anzahl der wöchentlich vereinbarten Betreuungstage. Es werden feste Betreuungstage vereinbart.
Wöchentliche Verschiebungen dieser, in der festen Monatspauschale vereinbarten, Betreuungstage sind nicht möglich. Welche festen Wochentage für die Betreuung benötigt werden, kann bei Bedarf und Notwendigkeit jeweils zum Monatsende im Vertrag angepasst werden, maximal jedoch nur einmal pro Quartal. Die feste Monatspauschale umfasst nur genau die Betreuungswochentage für die sie gebucht wurde.  Zusätzliche/andere Wochentage müssen kostenpflichtig einzeln zugebucht werden.

Die Höhe der Monatspauschale ergibt sich aus der im gesamten Jahr zur Verfügung stehenden Anzahl an Betreuungstagen (entsprechend der vereinbarten, festen Wochentage). Herausgerechnet aus 365 Tagen pro Jahr sind hier bereits alle Wochenendtage (104 p.a.), alle Feiertage, die nicht auf ein Wochenende fallen (durchschnittlich sind das 10 p.a.), unsere vier Wochen Schließzeit sowie Brückentage im Jahr (insgesamt 20 bis 24 Tage p.a.).
Die verbleibenden insgesamt ca. 230 Betreuungstage im Jahr werden durch 12 Monate geteilt, um einen regelmäßigen abrechenbaren Monatsanteil zu ermitteln. Dass die Anzahl der tatsächlichen Betreuungstage pro Monat schwankt (unterschiedliche Monatslänge, Feiertage, Schließzeiten) hat keinen Einfluss auf die Gesamtkosten pro Jahr. Sie zahlen monatlich einen gleichbleibenden Betrag, da unsere Verträge ohnehin langfristig ausgelegt sind und so die Einrichtung eines Dauerauftrages ihrerseits möglich ist.

Ein Betreuungstag zählt als genutzt, wenn der Hund in Betreuung gegeben wird, egal wie lange die Betreuung an diesem Tag dauert. Ebenso zählt der Tag als genutzt, wenn die verbindliche/regelmäßige Buchung nicht bis spätestens 36 h vor dem gebuchten Tag abgemeldet wird.

Einzige Ausnahme für eine kurzfristige Abmeldung ist eine tierärztlich attestierte Erkrankung des Hundes.
Krankheitsbedingt (tierärztliches Attest!) vom Hund nicht nutzbare Betreuungstage werden, wenn eine Gutschrift nicht erwünscht oder möglich ist, zurückerstattet.

Nochmal:
Abmeldungen müssen bis spätestens 36 Stunden vor gebuchtem Betreuungsbeginn erfolgen!
Gutschriften für nicht genutzte u./o. zu spät abgemeldete Betreuungstage erfolgen nur und ausschließlich bei Erkrankung des Hundes und bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes.
Eine Halbtagsbetreuung (Abholung um 11:45 Uhr) ist nur in Ausnahmefällen möglich und wird als ein ganzer Betreuungstag abgerechnet.


Und was ist mit den Monaten, in denen Schließzeit ist?
 
Die Monatspauschale ergibt sich aus der Berechnung aller, auf ein Jahr gesehen, zur Verfügung stehenden Betreuungstage durch 12 Monate. Das heißt, auch wenn in den Schließzeit-Monaten der Monatspauschalbeitrag gleich hoch ist, wie in allen anderen Monaten: Sie zahlen die Schließzeit nicht mit.
Auch wenn Ihr Hund erst im zweiten Halbjahr in die Betreuung eingestiegen ist, machen Sie auf’s Jahr gerechnet keinen Verlust.


Bis wann muss ich meinen Hund abmelden und was, wenn ich zu spät abmelde oder es ganz vergessen habe?
 
Soll ein Hund an einem oder mehreren Betreuungstagen geplant nicht in die Tagesbetreuung kommen, so muss die Abmeldung spätestens 36h Stunden vor geplantem Betreuungsbeginn erfolgen.
Zu spät oder gar nicht abgemeldete Hunde bekommen für diesen Tag den Vermerk „unentschuldigt“/“zahlungspflichtig nicht genutzt“.
Auch bei zusätzlich gebuchten Betreuungstagen oder Einzelbuchungen ohne Vertragsbindung wird der unentschuldigte/ zu spät abgemeldete/ nicht genutzte Tag in voller Höhe berechnet.
Dies betrifft im Speziellen gebuchte Einzeltage und zu Monatspauschalen zugebuchte Einzeltage.
Durch rechtzeitige Abmeldung vermeiden Sie die Berechnung nicht genutzter Betreuungstage.


Was ist, wenn ich meinen Hund zwar rechtzeitig abmelde, insgesamt aber deutlich weniger bringe als im Vertrag vereinbart?
 
Sind im Vertrag zum Beispiel zwei Tage pro Woche (oder 8 pro Monat) vereinbart, die Betreuung wurde aber in einem Monat insgesamt nur an drei Tagen genutzt, dann ist das, deutlich gesagt, „Pech gehabt“.
Nicht-Nutzung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Der Hundewald hält für diesen Hund an diesen beiden Tagen pro Woche einen Betreuungsplatz vor, erfüllt somit den Vertrag. Wird die Betreuung nicht in Anspruch genommen, dann muss die Dienstleistung trotzdem bezahlt werden. Ähnlich wie bei einem Menschenkindergartenplatz. Spontan einen Ausfall-Ersatz für genau diese Tage oder mal einen Monat zwischendurch zu finden, ist konzept-bedingt nicht möglich.

Einzige Grundlage für eine Verrechnung oder Rückerstattung des Betreuungsentgeltes ist eine tierärztlich attestierte Erkrankung des zu betreuenden Hundes oder ein wie-auch-immer gearteter Betriebsausfall unsererseits.
Abgesehen davon, fällt alles andere unter „live happens“.
Das schließt Ihren Urlaub mit Hund, Auto kaputt, Kind krank, Sie selbst krank, Homeoffice, eigenes Zeitmanagement nicht im Griff, verschlafen, Glatteis und alle sonstigen Eventualitäten ein. Wir halten den Platz wie vertraglich vereinbart vor. Wenn Sie entscheiden Ihren Hund nicht zu bringen oder unsere Bringzeiten nicht einhalten können, dann müssen Sie damit leben, einen Platz zu bezahlen, den Sie nicht genutzt haben.


Was passiert, wenn …? – der PLAN B:

Den Plan B für die Betreuung Ihres Hundes brauchen Sie, wenn:

… der Hundewald aufgrund unvorhersehbarer äußerer Einflüsse ganz, teilweise oder zeitweise seine Dienstleistungen nicht ausführen kann.
Gründe hierfür können zum Beispiel totaler Personalausfall, Infektionskrankheiten, Witterungseinflüsse oder andere von uns nicht kontrollierbare Ereignisse sein.
Wir sind stets bemüht, den Fall X zu verhindern, können als sehr kleines Unternehmen jedoch nicht alle Eventualitäten zu 100% ausschließen. Manche Dinge sind auch von uns nicht beeinflussbar. Wir geben stets unser Möglichstes, eine Betreuung zu garantieren.
Wir behalten uns vor, in genannten Fällen temporär Betreuungszeiten, Bring- und Abholzeiten zu kürzen oder einzuschränken.
Ferner ist der HUNDEWALD berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: - „höhere Gewalt“ (Sturm-/Wasserschäden, Blitzeinschlag etc.) oder andere vom HUNDEWALD nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Betreuung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde.
Die Geltendmachung von Schäden oder Kosten, die durch den Ausfall entstehen, ist ausgeschlossen.

… Ihr zu betreuender oder ein anderer in Ihrem Haushalt lebender Hund infektiös erkrankt ist und somit entsprechend unseren AGB und Nutzungsbedingungen den HUNDEWALD nicht betreten darf. In diesem Fall müssen Sie die nicht in Anspruch genommenen Betreuungstage nicht bezahlen. Zur Erstattung/ Verrechnung/ Umbuchung wird zwingend ein tierärztliches Attest benötigt.

In beiden eben genannten Fällen benötigen Sie einen verlässlichen Plan B zur Betreuung Ihres Hundes. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich jetzt schon Gedanken machen, wer im Falle Ihrer (oder unserer) Verhinderung die Pflege Ihres Hundes übernimmt.
Dies sollten Sie bestenfalls geklärt haben, bevor der Fall X eintritt. (Der HUNDEWALD Chemnitz kann nicht Ihr Plan B sein.)
Sind Sie Halter einer unkastrierten Hündin, so benötigen Sie Ihren Plan B für die Betreuung in der Zeit der Läufigkeit Ihrer Hündin.

 
Wie wird die Hundepension für reguläre Tagesstätten-Hunde abgerechnet?

Die Hundepension wird berechnet, wie für Nur-Pensionshunde auch.
Für reguläre Tagesbetreuungstage, die innerhalb des Pensionszeitraumes liegen und die bereits über eine gebuchte Monatspauschale abgedeckt sind, wird ein Tagessatz des Betreuungsentgeltes der entsprechenden Monatspauschale gutgeschrieben. Bei flexiblen Monatspauschalen werden die Tagesbetreuungstage anteilig in die Berechnung der Hundepension einbezogen.
Die Höhe und die Zahlung der Monatspauschale für die Hundetagesbetreuung bleiben somit unberührt.


Die Betreuung in der Hundepension

Die Buchung eines Betreuungsplatzes in der Hundepension ist erst nach erfolgtem Probetag und positivem Ausgang desselben möglich.
Die Kapazitäten der Hundepension sind begrenzt und die Verfügbarkeit der Über-Nacht-Betreuung von Hunden ist im Jahresverlauf eingeschränkt.
Einen Überblick über die Verfügbarkeit der Hundepension finden Sie in unserem Buchungsportal unter „Hundepension“ (www.hundewald-chemnitz.clickbuchung.de). Scrollen Sie dort etwas nach unten, um den Übersichtskalender zu sehen.
Der Kalender zeigt Ihnen, in welchen Zeiträumen Über-Nacht-Betreuung von Hunden möglich ist. Er trifft keine Aussage, ob es in den verfügbaren Buchungszeiträumen freie Kapazitäten gibt, da laufende Buchungsanfragen erst nach erfolgtem Buchungsabschluss und Zahlungseingang in der frei/belegt-Anzeige berücksichtigt werden.

Zur Betreuung mitzubringen sind:
Impfpass (bei Tagessbetreuung einmalig bzw. 1x jährlich nach der Impfung), für die Dauer der Pension bleibt der Impfpass beim Hund/ im Hundewald;
Kopie der gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherungspolice;
Leine, Halsband, ein passendes Geschirr (aus dem Ihr Hund sich nicht herauswinden kann);
Futter, portioniert oder leserlich und verständlich beschriftet;
evtl. Medikamente (WICHTIG! beschriftet mit Name Hund, Name Halter, Name des Tierarztes, Medikament, Wirkstoff, Medikationsgrund (Diagnose), Art, Dosierung, Dauer und Darreichungsform der Medikation);
evtl. Vollmacht, falls das Tier nicht selbst vom Tierhalter gebracht oder geholt wird.
Abrechnung der Hundepension:
 
Ein Abrechnungstag entspricht der Zeit von 09:01 Uhr des Pensionstages bis 09:00 Uhr des Folgetages.
Der Bring-Tag zählt als ein voller Pensionstag, egal ob der Hund morgens früh oder erst nachmittags anreist.
Die An- oder Abreise ist montags bis freitags zwischen 06:30 Uhr und 09:00 Uhr oder zwischen 15:30 und 17:30 Uhr (während der Bring-/Abholzeiten der Hundetagesbetreuung) und samstags nach Vereinbarung zwischen 08:00 und 09:00 Uhr sowie zwischen 17:30 und 18:30 Uhr möglich.
Bringen und Abholen sind an Wochenenden nur samstags zwischen 08:00 und 09:00 Uhr, sowie zwischen 17:30 und 18:30 Uhr möglich.
Sonntags ist der HUNDEWALD für die Öffentlichkeit geschlossen und gehört nur uns und den Hunden.
Auch an Feiertagen ist der HUNDEWALD für die Öffentlichkeit geschlossen und es ist kein Bringen oder Abholen möglich.
Planen Sie den Aufenthalt Ihres Hundes im HUNDEWALD entsprechend!

Jeder Pensionstag wird entsprechend geltender Preisliste in Rechnung gestellt.
Die Planung, in welchem Zeitfenster (siehe Öffnungszeiten) der Pensionshund gebracht bzw. geholt wird, soll bei Buchung bereits abgeschlossen sein und feststehen.

Legen Sie die Bring- oder Abholzeit Ihres Hundes eigenmächtig außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten, so erheben wir hierfür eine Gebühr von 50,-€ (fünfzig Euro) pro Vorgang.
Legen Sie die Bring- oder Abholzeit Ihres Hundes eigenmächtig auf einen Sonn- oder Feiertag, stimmen Sie damit der In-Rechnung-Stellung und Zahlung unserer Happy-Sunday-Special-Pauschale in Höhe von 250,-€ (zweihundertfünfzig Euro) pro Vorgang zu.
Auch, wenn die Abholung zu einem späteren Zeitpunkt als gebucht erfolgt, wird dies entsprechend geltender Preisliste nachberechnet.
Gleiches gilt für einen früheren Pensionsbeginn.
 
Wir betreuen unsere tierischen Gäste 24 Stunden am Tag an sieben Tagen in der Woche. Außerhalb unserer Öffnungszeiten bleibt der HUNDEWALD jedoch für die Öffentlichkeit geschlossen!
Abholen und/ oder Bringen sind in der Zeit von samstags 18:30 Uhr bis montags 06:30 Uhr nicht möglich.


Berechnungsgrundlage, Buchung, Stornierung Hundepension:
 
Der Bring-Tag zählt in voller Höhe als Pensionstag.
Der Abhol-Tag wird, bei Abholung bis 09:00 Uhr, nicht berechnet.
Bei Abholung des Hundes nach 09:00 Uhr, wird der Tag als Tagesbetreuung (Einzelbuchung ohne Vertragsbindung*) berechnet.
 
Die Buchungsanfrage für Hundepension ist nur über das Buchungsportal (https://hundewald-chemnitz.clickbuchung.de/) möglich.
Die Buchung der Hundepension selbst ist über das Buchungsportal nicht möglich.
Als vorläufige Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie eine Rechnung über die Reservierungsgebühr für den angegebenen Zeitraum. Die Buchung ist seitens des Hundewaldes erst nach Zahlungseingang der Reservierungsgebühr in Höhe von 100% des Gesamtpreises für den reservierten Pensionszeitraum verbindlich.
Die Reservierungsgebühr ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt auf das unten genannte Konto zu überweisen und wird bei Vertragserfüllung mit der Rechnungssumme der Pensionsbetreuung verrechnet.
Ihre Buchung ist erst nach Zahlungseingang verbindlich.
 
Erfolgt kein oder kein rechtzeitiger Zahlungseingang, verfällt der Anspruch auf diesen Betreuungsplatz und eine Aufwandspauschale in Höhe von 25,-€ wird in Rechnung gestellt. Zwischenbuchungen bleiben vorbehalten.

Bei Stornierung bis 181 Tage (~sechs Monate) vor gebuchtem Betreuungsbeginn, erstatten wir Ihnen die Reservierungsgebühr in voller Höhe (100%) zurück.Bei Stornierung bis 91 Tage (~drei Monate) vor gebuchtem Betreuungsbeginn, erstatten wir Ihnen die Reservierungsgebühr zur Hälfte (50%) zurück.
Bei Stornierung innerhalb der 90 Tage vor gebuchtem Betreuungsbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Reservierungsgebühr.
Bei Stornierung hundewaldseits (unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen, siehe AGB/Nutzungsbedingungen) erstatten wir selbstverständlich 100% dieser Reservierungsgebühr für diesen gebuchten Zeitraum zurück. (Ausgenommen hiervon sind Buchungen, deren Stornierungsgrund vom Nutzer zu vertreten sind.)
Die Stornierung des Pensionsplatzes bedarf der Schriftform (Post oder E-Mail) bzw. muss über das Buchungsportal erfolgen.
Ausschlaggebend zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels oder der Zeitpunkt des E-Mail-Einganges des Stornierungswunsches.
Ein verbindlich gebuchter Platz kann, wenn er storniert wurde, nur dann doch noch genutzt werden, wenn noch keine (ggf.) anteilige Rückerstattung erfolgt ist (oder fristablaufbedingt keine Rückerstattung erfolgen würde) und im entsprechenden Zeitraum dann noch Kapazitäten verfügbar sind.


Sonstige Regelungen:
 
Das Konzept des „HUNDEWALDes“ sieht ausschließlich Gruppenhaltung vor.
Ob ein Hund sozialverträglich und für eine Unterbringung im HUNDEWALD geeignet ist, wird im Rahmen eines Kennenlern-Treffens gemeinsam mit dem Hundehalter entschieden.
Ich behalte mir vor auch Hunde abzulehnen oder die Betreuung zu beenden, wenn mir deren Unterbringung zu risikoreich für den betreffenden Hund selbst oder die anderen Hunde erscheint.
Im Rahmen der Unterbringung von Hunden im HUNDEWALD kann es, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und ständiger Aufsicht, zu Verletzungen der Hunde kommen.
Sei es zum Beispiel durch grobes Spiel der Hunde untereinander, heftiger innerartlicher Kommunikation (Beißerei) oder aber auch Verletzungen des Bewegungsapparates bei ausgelassenem Rennen/Jagen durch das Grundstück oder beim Gassigehen. Weder Bäume noch strukturgebende Einrichtungen in den Ausläufen sind „gepolstert“.
Für aus der Gruppenhaltung oder allgemeinem Lebensrisiko resultierende Verletzungen oder Erkrankungen eines Hundes übernehmen wir anfallende Tierarztkosten NICHT.


Hunde(wald)schule/ Hundehalterschule: Trainingsbedingungen

Jeder Hundehalter handelt eigenverantwortlich und achtet während des Trainings auf seinen Hund.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen.

Die Anforderungen zum Impfstatus des Hundes gelten analog zur Hundetagesbetreuung.
Welpen sollen über einen altersentsprechenden Impfschutz verfügen und nehmen in den ersten drei Tagen nach einer Impfung nicht am Training oder der Welpensozialisierung teil.

Die Mitarbeiter des HUNDEWALD Chemnitz sind den Teilnehmern in Bezug auf die Durchführung der Hundeschule und die Nutzung der Anlage weisungsberechtigt.

Die Verwendung jedweder tierschutzrelevanten oder gesetzlich verbotenen Ausrüstung zum Hundetraining ist untersagt. Zuwiderhandlung führt zu sofortigem Platzverweis und Hausverbot!

Die Regelungen zur Netiquette und dem Verhalten auf unserem Parkplatz hängen am Eingang aus.
Bitte lesen Sie diese, bevor Sie Ihren Hund aus dem Auto holen!
Die „Platzordnung“ finden sich als gesonderter Aushang am Hundeplatz.

Die Buchung von Dienstleistungen der Hunde(wald)schule erfolgt ausschließlich über das Buchungsportal des HUNDEWALD Chemnitz.


Hundewäldchen/ eingezäunter Freilauf: Nutzungsbedingungen

Jeder Hundehalter handelt eigenverantwortlich und achtet während der Freilaufnutzung auf seinen Hund.
Jeder Hundehalter hat die Pflicht und das Recht die innerartlichen Interaktionen seines Hundes zu beaufsichtigen, zu steuern oder ggf. zu unterbinden.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen.

Alle Hundehalter nehmen Rücksicht aufeinander und auf den eigenen Hund ebenso, wie auf die Bedürfnisse der anderen teilnehmenden Hunde.
Übermäßiges Imponiergehabe, aufdringlich-distanzloses Verhalten und das Bedrängen von Einzeltieren ist zu unterbinden, indem der Halter des bedrängenden Hundes auf diesen einwirkt und ihn ggf. aus der Situation herausnimmt.

Die Anforderungen zum Impfstatus des Hundes gelten analog zur Hundetagesbetreuung.
Welpen sollen über einen altersentsprechenden Impfschutz verfügen und nehmen in den ersten drei Tagen nach einer Impfung nicht am Training oder der Welpensozialisierung teil.
Die Mitarbeiter des HUNDEWALD Chemnitz sind den Teilnehmern in Bezug auf die Durchführung des Freilaufes und die Nutzung der Anlage weisungsberechtigt.

Die Verwendung jedweder tierschutzrelevanten oder gesetzlich verbotenen Ausrüstung zum Hundetraining ist untersagt. Zuwiderhandlung führt zu sofortigem Platzverweis und Hausverbot!

Die Regelungen zur Netiquette und dem Verhalten auf unserem Parkplatz hängen am Eingang aus.
Bitte lesen Sie diese, bevor Sie Ihren Hund aus dem Auto holen!
Die spezifischen Informationen zur Auslaufnutzung finden sich als gesonderter Aushang am Hundewäldchen.

Die Buchung der Auslaufnutzung erfolgt ausschließlich über das Buchungsportal des HUNDEWALD Chemnitz.


Abrechnung, Preise, Zahlungsmodalitäten
 
Die geltende Preisliste ist dem Aushang im HUNDEWALD und der Homepage (www.hundewald.com) zu entnehmen.
Wird eine Preisanpassung notwendig, so gilt jeweils die Preisliste mit dem neueren Datum und die bisherige Preisliste verliert ihre Gültigkeit.
Alle Zahlungen erfolgen möglichst unbar, unter Angabe der Vertrags- bzw. Rechnungsnummer, auf folgendes Konto:
Kontoinhaberin: Katrin Handel, Sparkasse Mittelsachsen DE52 8705 2000 0190 0345 80, BIC WELADED1FGX.
Für Monatspauschalen ist das Zahlungsziel jeweils der 15te des aktuellen Monats, in dem die Betreuung erfolgt bzw. in Anspruch genommen wird.


Zahlungsverzug:
 
Bei Zahlungsverzug, länger als einen Monat/ eine Monatspauschale im Rückstand, besteht seitens des HUNDEWALD Chemnitz ein Sonderkündigungsrecht.
Diese Kündigung durch den HUNDEWALD entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung bis zum regulären Ende der vertraglichen Kündigungsfrist und versteht sich als Schadensersatz.
Eine mögliche Weiterbetreuung erfolgt nur nach Ausgleich des Kundenkontos und dann zukünftig ggf. per Vorkasse.
Alle Rechnungsangelegenheiten, die über die zweite Mahnstufe hinausgehen, regelt in unserem Auftrag ein Inkassounternehmen. Hierfür entstehen dem Schuldner ggf. zusätzliche Kosten.


Medizinische Versorgung/ Gesundheit:
 
Der Hundehalter stellt sicher, dass (u.a. zur Klärung medizinischer Sachverhalte) er selbst oder eine durch ihn bevollmächtigte auskunftsfähige Person, jederzeit nachrichtlich erreichbar ist.
Der HUNDEWALD Chemnitz benachrichtigt den Hundehalter unverzüglich im Falle einer Verletzung/Erkrankung des Hundes während des Aufenthalts. Ist nach der Einschätzung von Hundewald Chemnitz die tierärztliche Behandlung der Verletzung/Erkrankung des Hundes erforderlich, wird der Hund einem Tierarzt vorgestellt und entsprechend der tierärztlichen Expertise behandelt.
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass (sofern nicht schriftlich anderes bestimmt wurde) ggf. in seiner Abwesenheit alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstigen Dritten bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen, die geeignet sind, das Wohlergehen des Hundes zu erhalten oder wiederherzustellen.
Die hierfür entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter/Eigentümer des Hundes übernommen. Dazu gehören Tierarztfahrten und Tierarztbesuche. Eine Obergrenze eventueller tierärztlicher Behandlungskosten soll es ausdrücklich nicht geben, sofern nicht explizit schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Wahl des Tierarztes oder des sonstigen fachkundigen Dritten und der Behandlung liegt im Ermessen von HUNDEWALD Chemnitz und wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen Hundehalters und auf dessen Rechnung eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Hundes zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Hundehalter den Hundewald Chemnitz ebenfalls in seinem Namen und auf dessen Rechnung andere und/oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Hundes zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.
Soweit der HUNDEWALD Chemnitz für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt,
stellt der Hundehalter den HUNDEWALD Chemnitz von allen angefallenen Kosten frei.

Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebenes Tier die nachfolgend genannten tierartspezifischen Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Inhaberin des HUNDEWALD berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden nicht erfolgter, jedoch vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters.
Die Inhaberin des HUNDEWALD übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.
Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb der letzten 12 Monate folgende Impfungen erhalten hat und auch weiterhin regelmäßige Auffrischungsimpfungen erhalten wird:
Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Virushusten.
Auf Anforderung des HUNDEWALD Chemnitz hat der Hundehalter einen aktuellen Impfschutz nachzuweisen bzw. diesen bei Dauerbetreuung nach Nachimpfung selbstständig vorzulegen. Kann dieser Impfschutz nicht nachgewiesen werden, kann der HUNDEWALD Chemnitz die Aufnahme des
Hundes verweigern. Der vereinbarte Preis ist dann dennoch geschuldet, wenn der reservierte Betreuungsplatz für den Hund seitens des HUNDEWALD Chemnitz nicht durch einen anderen Hund besetzt werden kann.

Augenscheinlich kranke (infektiöse) Hunde dürfen nicht zur Betreuung in den HUNDEWALD gebracht werden!
Dies beinhaltet akute Symptome, wie z.B. Husten, Durchfall und Erbrechen, genauso wie den Befall mit Parasiten.
Wird ein Hund im Laufe des Tages dahingehend auffällig, kann der Halter angehalten werden, sein Tier umgehend abzuholen oder abholen zu lassen.
Dazu „Plan B“.

Verschweigt der Hundehalter wissentlich den Verdacht auf eine (ansteckende) Erkrankung oder Parasitenbefall, so ist der HUNDEWALD berechtig die Vertragsbindung fristlos zu kündigen und ggf. Schadensersatz einzufordern.

Der Hund ist regelmäßig zu entwurmen bzw. auf Wurmbefall hin untersuchen zu lassen. Die Kontrolle auf Wurmbefall/ die Entwurmung soll spätestens alle 6 Monate erfolgen, wir empfehlen jedoch regelmäßigere Kotuntersuchungen und die Entwurmung bei tatsächlicher Notwendigkeit.

Der Hund muss frei von Parasiten wie z.B. Milben, Flöhen, Läusen o. ä. sein. Es wird empfohlen, den Hund einige Tage vor der erstmaligen Abgabe in den HUNDEWALD mit einem Mittel gegen insektenartige Tiere (Flöhe, Läuse, Milben) und spinnenartige Tiere (Zecken) zu behandeln sowie dies regelmäßig zu wiederholen.
Bringt ein Hund nachweislich derartige „Untermieter“ mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
Die Verantwortung sein Tier präventiv gegen Parasiten zu schützen und diesen Schutz auf einem wirksamen Stand zu halten, obliegt dem Hundehalter.


Termine:
 
Mit der Registrierung im Buchungsportal des HUNDEWALD Chemnitz erkennen Sie für Terminvereinbarungen folgende Konditionen an:
- Wir erscheinen pünktlich und wir erscheinen überhaupt zu vereinbarten Terminen.
- Sollten wir uns zum Termin verspäten, aus welchem Grund auch immer verhindert sein oder den Termin nicht wahrnehmen wollen, teilen wir dies der anderen Partei umgehend fernmündlich oder nachrichtlich mit.


Und hier kommt noch die „Kostenfalle“ für die Kreativen mit der eigenmächtigen Tagesplanung!
 
Den eigenmächtig-großzügigen Umgang mit unseren Öffnungs-, Bring- und Abholzeiten gibt es, dank elektronischer Erfassung der Betreuungszeiten nicht als selbstverständlich und kostenlos.
Sie können sich gern herausnehmen, unsere Öffnungszeiten zu missachten, leben aber dann damit, dass Sie diese Zeit und die Störung unseres Betriebsablaufes extra bezahlen müssen.
Jede angefangene Viertelstunde, die vor 06:30 Uhr, nach 09:00 Uhr, vor 15:30 Uhr oder nach 17:30 Uhr, außerhalb unserer Öffnungs-, Bring- und Abholzeiten, zu früh bzw. zu spät ein- bzw. ausgecheckt wird, findet sich zukünftig mit jeweils 15,-€* auf Ihrer monatlichen Rechnung wieder. Tatsächliche Notfälle sind hiervon ausgenommen.
Einfach vermeidbar: Pünktlich erscheinen, respektieren und wertschätzen, dass wir uns diese Zeiten nicht aus „Jux und Tollerei“ ausgedacht haben.
In begründeten Ausnahmefällen machen wir nach wie vor Einiges möglich, dies sollte jedoch so weit machbar, vorher mit uns abgesprochen und nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden.
Ein tatsächlicher Notfall definiert sich nur als Alles im Zusammenhang mit Krankenhaus, Rettungsdienst und/oder Polizei.

Die Hundebetreuung ist montags bis freitags von 06:30 bis 17:30 Uhr möglich.


Haftung:
 
Die Inhaberin des HUNDEWALD schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt insbesondere auch für mitgebrachte Gegenstände (Leinen, Halsbänder, Decken, Näpfe, …).
Bei der Tierhalterhaftpflicht handelt es sich um eine Gefährdungshaftpflicht. Das bedeutet, dass der Tierhalter für Schäden, die durch sein Tier entstehen, haften muss. Dies gilt auch und im Besonderen während der Betreuung durch Dritte, auch wenn die Betreuung gewerblich bzw. gegen Entgelt erfolgt. (Das heißt für Sie und mich: Sollte ihr Hund, während er sich bei mir zur Betreuung befindet, Schäden anrichten oder trotz üblicher Aufsicht entweichen, tragen Sie (bzw. Ihre Haftpflicht) die Kosten für evtl. daraus entstehende Schäden. Eine Haftung meinerseits entsteht nur, insofern mir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen wäre. Ich rate Ihnen dringend zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung, die im Schadensfall den sog. „Tierhüter“ mit abdeckt.) Ebenso deckt diese Versicherung Regressansprüche durch den HUNDEWALD/ die Berufsgenossenschaft ab, sollte Ihr Hund einen Mitarbeiter des HUNDEWALDes verletzen. Damit Ihr/e Hund/e den HUNDEWALD nutzen darf/dürfen (Pension/ Tagesstätte/ Freilaufnutzung/ Hundeschule), muss vor der ersten Nutzung eine Kopie der gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherungspolice im HUNDEWALD vorliegen.
Der Verdacht auf eine (auch nichtansteckende) Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Inhaberin des HUNDEWALD übernimmt keine Haftung für vorerkrankte Hunde und Folgen von daraus evtl. resultierenden Verschlechterungen des Gesundheitszustandes des Hundes.


Urheberrechte und Nutzungsrechte von im Hundewald erstelltem Foto-, Video- und Audioaufnahmen:
 
Die Urheber- und Nutzungsrechte aller von mir (Katrin Handel) bzw. den Mitarbeitern des Hundewaldes im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellten Fotos, Videos und Audiodateien liegen ausschließlich bei mir (Katrin Handel).
Foto-, Film- und Tonaufzeichnungen und Veröffentlichung: Wir behalten uns vor, Tiere während der Betreuung im HUNDEWALD, die Gruppenübungsstunden, Seminarveranstaltungen und sonstigen Termine in Bild und Ton mitzuschneiden. Mit der Veröffentlichung und Verarbeitung von Bildern der Kunden/Hunde auf den Seiten des HUNDEWALD Chemnitz sowie auf Print- und Werbemitteln ist der Kunde/Teilnehmer einverstanden. Mit der Veröffentlichung und Verwendung von Kunde/Hund mit Bild und Text auf der Website des HUNDEWALD Chemnitz sowie auf Print- und Werbemitteln ist der Kunde grundsätzlich einverstanden. Private Ton und Bildaufnahmen der Gruppenübungsstunden und Seminarveranstaltungen sind grundsätzlich nur nach Genehmigung durch den HUNDEWALD Chemnitz (Katrin Handel) gestattet. Generell ist die Veröffentlichung von privaten Bild- und
Tonaufnahmen auf externen Web-Sites nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann jedoch auf Anfrage schriftlich die Genehmigung durch den HUNDEWALD Chemnitz – Katrin Handel erfolgen.


Hinweis zur Datenverarbeitung

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
HUNDEWALD Chemnitz
Katrin Handel
Geschwister-Scholl-Straße 6, 09114 Chemnitz
Tel. 0152-24130614
www.hundewald.com
Verantwortlich: Katrin Handel


Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wenn Sie mit uns ein Auftrags- oder Vertragsverhältnis schließen, erheben wir folgende Informationen
-    Anrede, Vorname, Nachname
-    Eine gültige E-Mail-Adresse
-    Anschrift
-    Telefonnummer (Festnetz, Mobil)

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
-    damit wir Sie als unseren Vertragspartner identifizieren können
-    um Sie angemessen beraten und betreuen zu können
-    zur Korrespondenz mit Ihnen
-    zur Rechnungsstellung

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art 6 Abs. 1, S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Vertragsverhältnisses und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich.

Empfänger der personenbezogenen Daten
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet nur statt, sofern dies zur Ausführung unseres Vertragsverhältnisses mit Ihnen notwendig ist oder wir auf Grund behördlicher Bestimmungen hierzu verpflichtet sind. Wenn wir Daten weitergeben, dann nur an die aufsichtführende Behörde (Veterinäramt, Bestandsbuch), soweit wir gesetzeskonform dazu verpflichtet und berechtigt sind.

Dauer, der Speicherung personenbezogenen Daten
Nach Erledigung ihres Begehrens werden Ihre Daten mit einer Frist von 30 Tagen gelöscht insofern dem keine gesetzlichen oder behördlichen Aufbewahrungsverpflichtungen entgegenstehen. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung.

Auskunft über personenbezogene Daten bezüglich Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch
Hiermit weisen wir Sie ausdrücklich auf Ihre Rechte gemäß der Artikel 15 bis 21 der Datenschutz-Grundverordnung hin.
Diese beinhalten das Recht auf Auskunft gegenüber der Verantwortlichen in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten, auf deren Berichtigung, Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit.
Darüber hinaus haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Widerruf der Einwilligung
Insofern Sie uns eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, haben Sie ein jederzeitiges Recht auf Widerruf dieser Einwilligung. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

Beschwerderecht
Hiermit weisen wir Sie auf Ihr Beschwerderecht in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde hin.

Bereitstellung von personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung der Daten ist nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die Bereitstellung der Daten erfolgt freiwillig. Bei Nichtbereitstellung der Daten ist die Bearbeitung ihres Anliegens unter Umständen nicht möglich.


Änderungen und Anpassungen dieser Nutzungsbedingungen:

 
Ändern sich Preise oder Bedingungen, werden diese Nutzungsbedingungen entsprechend angepasst, mit neuem Datum versehen und die Änderung auf unserer Homepage veröffentlicht.

 * alle in diesen Nutzungsbedingungen und den ABG genannten Preise entsprechen dem Stand 01.12.2024. Die Preisgestaltung ist wirtschaftsabhängig und kann sich unabhängig von diesen AGB ändern.
Die AGB behalten auch bei einer Preisanpassung ihre Gültigkeit.
Die aktuell gültige Preisliste befindet sich als gesonderte Seite im Anhang dieser AGB.


Chemnitz, 01.12.2024 Katrin Handel – Hundewald Chemnitz