AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundewald Chemnitz
Stand 01.02.2023
Inhaberin Katrin Handel, Geschwister-Scholl-Straße 6, 09114 Chemnitz
Pensionsvertrag/Tierpflegevertrag:
Zwischen dem Tierhalter des in Betreuung gegebenen Tieres und der Inhaberin, Katrin Handel (HUNDEWALD), wird ein Tierpflegevertrag abgeschlossen.
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Tierpflegevertrages.
Die Inhaberin, Katrin Handel (HUNDEWALD), weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind.
Außerdem sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch deutlich sichtbaren Aushang am Eingang der Hundetagesstätte und –pension, nachfolgend „HUNDEWALD“ genannt, einsehbar und die MitarbeiterInnen des HUNDEWALDes weisen jeden Tierhalter auf diesen deutlich sichtbaren Aushang hin.
Jeder Tierhalter, der sein Tier in den HUNDEWALD gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des HUNDEWALD Kenntnis erlangt zu haben.
Jeder Tierhalter, der mit dem HUNDEWALD einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und deren zum Zeitpunkt der Unterzeichnung aktuell geltenden Anhängen einverstanden.
Der HUNDEWALD gewährleistet, jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Gelände ausreichend Freilauf zu verschaffen. Der Tierhalter nimmt beim Kennenlernbesuch/ beim ersten Bringen des Tieres die Gegebenheiten und die Umzäunung des Grundstücks in Augenschein.
Mit seiner Unterschrift unter dem Tierpflegevertrag bestätigt der Tierhalter, dass er den das Grundstück umgebenden Zaun für geeignet hält, speziell sein (im Tierpflegevertrag näher beschriebenes) Tier am Entweichen zu hindern.
Der Hundehalter wird durch die Inhaberin des HUNDEWALDes unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund (Eingewöhnungs-)Probleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den MitarbeiterInnen des HUNDEWALDes der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Inhaberin des HUNDEWALDes den Hundehalter oder einen Beauftragten des Hundehalters auch tatsächlich jederzeit nachrichtlich erreichen kann.
Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung der Hunde in der Betreuung durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch im HUNDEWALD eingehend informiert.
Besonderheiten der Verpflegung und die Notwendigkeit medikamentöser/medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor jeder Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird.
Dieses bezieht sich ausdrücklich auch auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf mögliche Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
Der HUNDEWALD Chemnitz hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die jedoch nicht Verletzungsfolgen von Hund-Hund-Interaktionen erfasst.
Läufige Hündinnen können im HUNDEWALD nicht betreut werden und sind ab Beginn (Tag 1) der Läufigkeit für genau 28 (achtundzwanzig) Tage von der Betreuung im HUNDEWALD ausgeschlossen.
Bei Vertragskunden entfällt entsprechend für diesen Zeitraum ein Monatsbeitrag.
Wird eine unkastrierte Hündin während einer längerfristigen Betreuung im HUNDEWALD läufig, so wird für die Folgen eines ungewollten Deckaktes keine Haftung übernommen.
Betreuungsorte sind Haus und Grundstück Geschwister-Scholl-Straße 6, 09114 Chemnitz (Borna-Heinersdorf) und das Grundstück Glösaer Straße 69, 09131 Chemnitz (Ebersdorf). Ebenso umfasst die Betreuung ggf. den Transport zwischen beiden Standorten bzw. ggf. das Gassigehen an verschiedenen Orten in und um Chemnitz.
Die Tagesbetreuung findet überwiegend auf dem Grundstück in Ebersdorf statt, die Pensionsbetreuung und Tagesbetreuung an Wochenenden oft auch im häuslichen Umfeld in Borna-Heinersdorf.
Voraussetzungen für Betreuung eines Hundes im Hundewald Chemnitz:
Damit ein Hund durch den Hundewald Chemnitz betreut werden kann, erfüllt er ZWINGEND folgende Kriterien:
- Der Hund ist uneingeschränkt sozialverträglich. Sowohl gegenüber Menschen als auch gegenüber anderen Hunden.
- Der Hund ist gültig geimpft (SHPPiLT).
- Der Hund ist gesund, im Sinne von „nicht infektiös erkrankt“. (Kein Durchfall oder Erbrechen, keine Flöhe, Giardien usw, …)
- Der Hund ist durch den Halter haftpflichtversichert.
- Der Hund neigt nicht zum Überwinden/Untergraben/Durchbrechen von Zäunen.
Fällt ein Hund durch unangebrachtes Verhalten auf, so kann/wird er (ggf. auch fristlos) von der Betreuung ausgeschlossen werden. Als „unangebrachtes Verhalten“ definieren wir das Verursachen von Wunden, Abschürfungen und Prellungen ebenso, wie gefährdendes und gefahrdrohendes Verhalten des Hundes gegen sich selbst, andere Tiere und/oder Menschen, sowie exzessives Bellen, Jaulen oder Winseln.
Hol- und Bringzeiten Hundetagesstätte:
Die Hundetagesbetreuung findet regulär montags bis freitags, in der Zeit von 06:30 Uhr bis 19:00Uhr (freitags nur bis 17:30 Uhr) statt.
Betreuungsbedarf nach 17:30 Uhr (Mo. – Do.) ist bis jeweils donnerstags für die Folgewoche anzumelden.
Es erfolgt eine tagesgenaue Erfassung der Bring- und Abholzeiten.
Bringzeiten: täglich 06:30 Uhr bis 09:00 Uhr
Abholzeiten: montags bis donnerstags jeweils 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr, auf Anfrage und mit Voranmeldung bis 19:00 Uhr
freitags 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittagsruhe 11:45 Uhr bis 14:30 Uhr
In der Zeit von 11:45 Uhr bis 14:30 Uhr ist Mittagsruhe.
In dieser Zeit ist der Hundewald geschlossen. KEINE AUSNAHMEN!
Die neue Zeiterfassung und Abrechnung in der Hundetagesbetreuung: Wie funktioniert’s (ab 01.02.2023)?
Die Abrechnung erfolgt (weiterhin) als Monatspauschale:
MP I ein Tag Betreuung pro Woche = 90,-€/Monat*
Nachberechnung: 24,50 €/Tag
MP II zwei Tage Betreuung pro Woche = 175,-€/Monat*
Nachberechnung: 23,00 €/Tag
MP III drei Tage Betreuung pro Woche = 245,-€/Monat*
Nachberechnung: 21,50 €/Tag
MP IV vier Tage Betreuung pro Woche = 300,-€/Monat*
Nachberechnung: 20,00 €/Tag
MP V fünf Tage Betreuung pro Woche = 350,-€/Monat* Nachberechnung: 18,50 €/Tag
In der Monatspauschale enthalten sind 9,25h Stunden Betreuungszeit pro gebuchtem Betreuungstag.
Das ergibt pro Monat und Lage der Betreuungstage eine Soll-Stunden-Anzahl von X mal 9,25h.
Feiertage werden vom Programm automatisch herausgerechnet.
Maßgeblich sind die sich ergebenden Plan-Stunden für den aktuellen Monat.
(Plan-Stunden = Soll-Stunden – 9,25h/Feiertag oder Schließtag).
Fällt ein regulärer Betreuungstag auf einen Feiertag oder Brückentag, so kann dieser nur vorab auf einen anderen Tag verschoben werden.
Diese Vorab-Planung obliegt dem Hundehalter.
Bei rechtzeitiger Planung ist so die volle Nutzung der Soll-Stunden möglich.
Die Soll-/Plan-Stunden können frei, im Rahmen der vereinbarten festen Wochentage und innerhalb unserer Öffnungs- und Betreuungszeiten genutzt werden.
Innerhalb unserer Öffnungszeiten ist eine Betreuungsdauer von täglich 6,5h bis max. 12,5h möglich.
Im aktuellen Monat nicht genutzte Soll-Stunden verfallen jeweils zum Monatsende. Über die Soll-Stunden hinaus genutzte Stunden, werden zu Betreuungstagen a 9,25h zusammengefasst und mit dem entsprechenden Tagessatz der gebuchten Monatspauschale nachberechnet.
Durch die digitale Zeiterfassung ist die Rechnungslegung für Mehrnutzung minutengenau möglich.
Die Monatspauschale an sich versteht sich zukünftig als Grundgebühr.
Wird die Betreuung an den gebuchten Wochentagen und innerhalb unserer regulären Kernzeiten (08:15 – 17:30 Uhr) genutzt, entstehen keine weiteren Kosten.
Auch, wenn der Hund zum Beispiel 06:30 Uhr gebracht und bis 15:45 Uhr abgeholt wird oder 08:45 Uhr gebracht und bis 18:00 Uhr abgeholt wird, bewegt sich dies innerhalb der täglich zugrunde gelegten 9,25h Stunden und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Beträgt die regelmäßige, durchschnittliche Betreuungsdauer mehr als 9,25h pro Tag, wird die Summe der Ist-Stunden am Monatsende größer sein als die Summe der Plan-Stunden. Die Differenz wird zu x Tagen á 9,25h zusammengefasst und entsprechend des Einzeltagespreises der gebuchten Monatspauschale nachberechnet.
Und hier kommt die „Kostenfalle“!
Den eigenmächtig-großzügigen Umgang mit unseren Öffnungs-, Bring- und Abholzeiten wird es, dank elektronischer Erfassung der Betreuungszeiten nicht mehr als selbstverständlich und kostenlos geben.
Sie können sich zukünftig gern herausnehmen, unsere Öffnungszeiten zu missachten, leben aber dann damit, dass Sie diese Zeit und die Störung unseres Betriebsablaufes extra bezahlen müssen.
Jede angefangene Minute, die vor 06:30 Uhr, nach 09:00 Uhr, vor 15:30 Uhr (außer freitags) oder nach 19:00 Uhr (freitags nach 17:30 Uhr), außerhalb unserer Öffnungs-, Bring- und Abholzeiten, zu früh bzw. zu spät ein- bzw. ausgestempelt wird, findet sich zukünftig mit jeweils 1,-€/Minute* auf einer monatlichen Rechnung wieder.
Übersteigt die Unpünktlichkeit das „akademische Viertel“ von 15 Minuten, kommt für dieses/jedes Vorkommnis die Extrawurstpauschale in Höhe von zu zahlenden 50,-€ zur Anwendung.
Einfach vermeidbar: Pünktlich erscheinen, respektieren und wertschätzen, dass wir uns diese Zeiten nicht aus „Jux und Tollerei“ ausgedacht haben.
In begründeten Ausnahmefällen machen wir nach wie vor Einiges möglich, dies sollte jedoch so weit machbar, vorher mit uns abgesprochen und nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden.
Was passiert, wenn ich vergesse ein- bzw. auszustempeln?
Dann passiert das nachträglich am PC. Die Zeiterfassung wird dann ab 06:30 Uhr (vergessen einzustempeln) oder bis 19:00 Uhr (vergessen auszustempeln) ins System eingetragen.
Was ist, wenn ich vergessen habe meinen Hund (fristgerecht) für die Abholung nach 17:30 Uhr anzumelden?
Die Hundebetreuung ist montags bis donnerstags bis 19:00 Uhr möglich, jedoch möchten wir vorab wissen, wie viele und bis um welche Uhrzeit wir Gasthunde zur Betreuung nach 17:30 Uhr dahaben.
Wurde der Hund nicht fristgerecht zur Spätabholung angemeldet, soll er bis 17:30 Uhr abgeholt werden.
Ein nicht fristgerecht zur Spätabholung angemeldeter Hund kann nur bis spätestens zur Abholzeit des letzten angemeldeten Spätabholers in der Tagesbetreuung bleiben.
Abgesehen davon, dass für diesen Hund die Zeiterfassung entsprechend bis zur Abholung weiterläuft, zahlt der vergessliche Halter zusätzlich die „Anmelden-verbummelt-Pauschale“ in Höhe von 5,-€ für jeden nicht zur Spätabholung angemeldeten Tag.
Der letzte fristgerecht zur Spätabholung angemeldete Hund definiert das Ende der Betreuungszeit für diesen Tag.
Für Zuspätkommen darüber hinaus gelten dieselben Regelungen wie für das zu spät Abholen nach 19:00 Uhr.
Wie wird die Hundepension für reguläre Tagesstättenhunde abgerechnet?
Die Hundepension wird berechnet, wie für Nur-Pensionshunde auch. Tagesstättenhunden wird für jeden Tag, an dem sie regulär in der Tagesstätte betreut werden würden, ein Tagessatz der entsprechenden Monatspauschale vom Pensionspreis abgezogen.
Die Zahlung der Monatspauschale für die Hundetagesbetreuung bleibt somit unberührt.
Bis wann muss ich meinen Hund abmelden und was, wenn ich zu spät abmelde oder es ganz vergessen habe?
Soll ein Hund an einem oder mehreren regulären Betreuungstagen geplant nicht in die Tagesbetreuung kommen, so muss die Abmeldung mindestens 36h Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen. Soll ein Hund, der zum Beispiel immer mittwochs im Hundewald betreut wird, für den folgenden Mittwoch abgemeldet werden, so muss das bis spätestens zum Montag davor bis 19:00 Uhr passieren. Die dann am Mittwoch nicht genutzten 9,25h Stunden bleiben dann zur Verrechnung/ Umbuchung in demselben Monat auf dem Stundenkonto stehen.
Die Planung wann, wie und ob die gesamten Soll-Stunden des aktuellen Monats genutzt werden, obliegt dem Hundehalter.
Nicht genutzte Soll-Stunden verfallen jeweils zum Monatsende.
Zu spät oder gar nicht abgemeldete Hunde bekommen 9,25h für den unentschuldigten Tag vom Monats-Soll-Stunden-Konto abgezogen. Es wird händisch eine Zeiterfassung von 08:15 bis 17:30 Uhr nachgetragen, mit dem Vermerk „unentschuldigt“.
Wie funktioniert die neue Abrechnung denn nun genau?
Die Abrechnung erfolgt zukünftig monatlich.
Die Monatspauschale versteht sich als Grundgebühr für die Anzahl der wöchentlich vereinbarten Betreuungstage.
Es werden weiterhin feste Betreuungstage vereinbart. Verschiebungen der Betreuungstage sind nur nach Absprache möglich und sollen bis Donnerstag in der Vorwoche abgesprochen werden.
Die Höhe der Monatspauschale ergibt sich aus der im gesamten Jahr zur Verfügung stehenden Anzahl an Betreuungstagen (entsprechend der vereinbarten, festen Wochentage). Herausgerechnet aus 365 Tagen pro Jahr sind hier bereits alle Wochenendtage (104 p.a.), alle Feiertage, die nicht auf ein Wochenende fallen (2023 sind das 10 p.a.), sowie unsere vier Wochen Schließzeit sowie Brückentage im Jahr (20 bis 23 Tage p.a.). Diese Gesamtbetreuungstage durch 12 Monate geteilt, ergibt den regelmäßigen Monatsanteil. Dass die Anzahl der tatsächlichen Betreuungstage pro Monat schwankt (unterschiedliche Monatslänge, Feiertage, Schließzeiten) hat keinen Einfluss auf die Gesamtkosten pro Jahr.
Die Planung der zur Verfügung stehenden Betreuungstage erfolgt über die „papershift-app“. Die App erstellt für jeden Hund individuell (entsprechend der gebuchten Betreuungstage) pro Woche einen „Dienstplan“, aus dem (bei einer durchschnittlichen Betreuungsdauer von 9,25h pro Tag) die Soll-Stunden pro Monat hervorgehen.
Feiertage und Schließtage werden berücksichtigt. (Berechnet werden nur die Plan-Stunden, nicht die Soll-Stunden.)
Beispiel: Ein Hund mit MP III, Mo+Mi+Fr.
Bedeutet: Betreuung an drei Tagen pro Woche, immer montags, mittwochs und freitags. Beispielmonat: November 2022
Sollstunden für November: 120,25 inklusive (9,25h für den Feiertag. Diese werden erfasst, fließen aber in die Berechnung nicht mit ein.). Tatsächliche Soll-Stunden = Plan-Stunden 111h.
Jeder reguläre Betreuungstag wird mit 9,25h geplant. Die Zeiterfassung macht eine minutengenaue Abrechnung möglich und erfasst die tatsächliche Betreuungszeit als Ist-Stunden.
Egal, ob ein Hund an einem Betreuungstag kürzer oder länger als die 9,25h betreut wird: ausschlaggebend für die Rechnungslegung sind die erfassten Ist-Stunden am Monatsende.
Im Idealfall unseres Beispiels: 111h Plan-Stunden und am Monatsende 111h Ist-Standen
Hier verhält es sich wie im Menschenkindergarten: Die Soll-Stunden können in vollem Umfang innerhalb des Monats genutzt werden. Müssen aber nicht. Ungenutzte Rest-Stunden verfallen jeweils zum Monatsende.
Ist zum Beispiel eine Woche Urlaub geplant so bleiben in unserem Beispiel 27,75h ungenutzt. Diese verfallen, so sie nicht vorab, innerhalb des aktuellen Monats, anderweitig eingeplant werden. Zum Beispiel indem der Hund in den verbleibenden drei Wochen des Monats viermal statt dreimal betreut wird.
Das Verschieben von Betreuungstagen muss VORHER abgesprochen werden.
Das Verschieben von Soll-Stunden geht nur innerhalb des aktuellen Monats. Alle übrigen Soll-Stunden verfallen am Monatsende. Jeder Monat startet neu mit dem entsprechenden Soll-/Plan-Stunden-Kontingent.
Zeigt die Abrechnung zum Monatsende eine höhere Ist-Stunden-Anzahl als Soll-/Plan-Stunden, so wird die Anzahl der „Überstunden“ durch 9,25h (= 1 Betreuungstag) geteilt und die Anzahl der mehr genutzten Betreuungstage nachberechnet. Berechnet wird hier dann der Einzelpreis eines Betreuungstages in Höhe der entsprechenden Monatspauschale.
Was ist, wenn ich meinen Hund zwar rechtzeitig abmelde, insgesamt aber deutlich weniger bringe als im Vertrag vereinbart?
Sind im Vertrag zum Beispiel zwei Tage pro Woche (ca. 8 pro Monat) vereinbart, die Betreuung wurde aber in einem Monat nur an drei Tagen genutzt, dann ist das, deutlich gesagt, „Pech gehabt“. Der Hundewald hält für diesen Hund an diesen beiden Tagen pro Woche einen Betreuungsplatz vor, erfüllt somit den Vertrag. Wird die Betreuung nicht in Anspruch genommen, dann muss die Dienstleistung trotzdem bezahlt werden. Ähnlich wie bei einem Menschenkindergartenplatz. Spontan einen Ausfall-Ersatz für diese Tage zu finden, ist konzept-bedingt nicht möglich.
Einzige Grundlage für eine Verrechnung oder Rückerstattung des Betreuungsentgeltes ist eine tierärztlich attestierte Erkrankung des zu betreuenden Hundes oder ein wie-auch-immer gearteter Betriebsausfall unsererseits.
Abgesehen davon, fällt alles andere unter „live happens“.
Das schließt Ihren Urlaub mit Hund, Auto kaputt, Kind krank, Sie selbst krank, Homeoffice, eigenes Zeitmanagement nicht im Griff, Glatteis und alle sonstigen Eventualitäten ein. Wir halten den Platz wie vertraglich vereinbart vor. Wenn Sie entscheiden Ihren Hund nicht zu bringen und nicht rechtzeitig planen, wie und wann Ihr Hund die vollen Plan-Stunden nutzen könnte, dann müssen Sie damit leben, einen Platz zu bezahlen, den Sie nicht genutzt haben.
Und was ist mit den Monaten, in denen Schließzeit ist?
Die Monatspauschale ergibt sich aus der Berechnung aller, auf ein Jahr gesehen, zur Verfügung stehenden Betreuungstage durch 12 Monate. Das heißt, auch wenn in den Schließzeit-Monaten der Monatspauschalbeitrag gleich hoch ist, wie in allen anderen Monaten: Sie zahlen die Schließzeit nicht mit.
Auch wenn Ihr Hund erst im zweiten Halbjahr in die Betreuung eingestiegen ist, machen Sie auf’s Jahr gerechnet keinen Verlust.
Was passiert, wenn … ? – der PLAN B:
… der Hundewald aufgrund nicht unvorhersehbarer äußerer Einflüsse ganz, teilweise oder zeitweise seine Dienstleistungen nicht ausführen kann? Gründe hierfür können zum Beispiel totaler Personalausfall, Infektionskrankheiten, Witterungseinflüsse oder andere Ereignisse sein. Wir sind stets bemüht, den Fall X zu verhindern, können als sehr kleines Unternehmen jedoch nicht alle Eventualitäten zu 100% ausschließen. Manche Dinge sind auch von uns nicht beeinflussbar. Wir geben stets unser Möglichstes, eine Betreuung zu garantieren.
… Ihr Hund infektiös erkrankt ist und somit entsprechend dieser unserer AGB den Hundewald nicht betreten darf? In diesem Fall müssen Sie die nicht in Anspruch genommenen Betreuungstage nicht bezahlen. Ersatzweise können die dadurch nicht nutzbaren Betreuungstage ganz oder teilweise in den Folgemonat verschoben werden. Zur Erstattung/ Verrechnung/ Umbuchung wird zwingend ein tierärztliches Attest benötigt.
In beiden eben genannten Fällen benötigen Sie einen verlässlichen Plan B zur Betreuung Ihres Hundes. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich jetzt schon Gedanken machen, wer im Falle Ihrer (oder unserer) Verhinderung die Pflege Ihres Hundes übernimmt. Dies sollten Sie bestenfalls geklärt haben, bevor der Fall X eintritt. (Der Hundewald Chemnitz kann nicht Ihr Plan B sein.)
Wir behalten uns vor, in oben erstgenannten Fällen temporär Betreuungszeiten, Bring- und Abholzeiten zu kürzen oder einzuschränken.
Allgemeines:
Sonstige Regelungen:
Das Konzept des „Hundewaldes“ sieht ausschließlich Gruppenhaltung vor.
Ob ein Hund sozialverträglich und für eine Unterbringung im Hundewald geeignet ist, wird im Rahmen eines Kennenlern-Treffens gemeinsam mit dem Hundehalter entschieden.
Ich behalte mir vor auch Hunde abzulehnen oder die Betreuung zu beenden, wenn mir deren Unterbringung zu risikoreich für den betreffenden Hund selbst oder die anderen Hunde erscheint.
Im Rahmen der Unterbringung von Hunden im Hundewald kann es, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und ständiger Aufsicht, zu Verletzungen der Hunde kommen.
Sei es zum Beispiel durch grobes Spiel der Hunde untereinander, heftiger innerartlicher Kommunikation (Beißerei) oder aber auch Verletzungen des Bewegungsapparates bei ausgelassenem Rennen/Jagen durch das Grundstück oder beim Gassigehen.
Vor allem in den ersten Tagen der Unterbringung in der Hundetagesstätte/-pension ist möglicherweise (und vor allem bei Wohnungshunden) mit klassischem „Muskelkater“ bei ihrem Hund zu rechnen, dies sollte aber kein Anlass zur Sorge sein.
Zur Betreuung mitzubringen sind:
Impfpass (bei Tagessbetreuung einmalig bzw. 1x jährlich nach der Impfung), für die Dauer der Pension bleibt der Impfpass beim Hund/ im Hundewald;
Kopie der gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherungspolice;
Leine, Halsband, ein passendes Geschirr (aus dem Ihr Hund sich nicht herauswinden kann);
Futter, portioniert oder leserlich und verständlich beschriftet;
evtl. Medikamente (WICHTIG! beschriftet mit Name Hund, Name Halter, Medikament, Wirkstoff, Medikationsgrund (Diagnose), Art, Dosierung, Dauer und Darreichungsform der Medikation);
evtl. Vollmacht, falls das Tier nicht selbst vom Tierhalter gebracht oder geholt wird.
Medizinische Versorgung/ Gesundheit:
Der Hundehalter stellt sicher, dass (u.a. zur Klärung medizinischer Sachverhalte) er selbst oder eine durch ihn bevollmächtigte auskunftsfähige Person, jederzeit nachrichtlich erreichbar ist.
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass ggf. in seiner Abwesenheit alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstigen Dritten bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen, die geeignet sind, das Wohlergehen des Hundes zu erhalten oder wiederherzustellen. Die hierfür entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter/Eigentümer des Hundes übernommen.
Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebenes Tier die nachfolgend genannten tierartspezifischen Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Inhaberin des HUNDEWALD berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden nicht erfolgter, jedoch vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters.
Die Inhaberin des HUNDEWALD übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.
Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat und auch weiterhin regelmäßige Auffrischungsimpfungen erhalten wird:
Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Virushusten.
Augenscheinlich kranke (infektiöse) Hunde dürfen nicht zur Betreuung in den HUNDEWALD gebracht werden!
Dies beinhaltet akute Symptome, wie z.Bsp. Husten, Durchfall und Erbrechen, genauso wie den Befall mit Parasiten.
Wird ein Hund im Laufe des Tages dahingehend auffällig, kann der Halter angehalten werden, sein Tier umgehend abzuholen oder abholen zu lassen.
Dazu „Plan B“.
Verschweigt der Hundehalter wissentlich den Verdacht auf eine (ansteckende) Erkrankung oder Parasitenbefall, so ist der Hundewald berechtig die Vertragsbindung fristlos zu kündigen und ggf. Schadensersatz einzufordern.
Abrechnung, Preise, Zahlungsmodalitäten
Die geltende Preisliste ist dem Aushang im HUNDEWALD und der Homepage (www.hundewald.com) zu entnehmen.
Wird eine Preisanpassung notwendig, so gilt jeweils die Preisliste mit dem jüngsten Datum.
Alle Zahlungen erfolgen möglichst unbar, unter Angabe der Vertrags- bzw. Rechnungsnummer, auf folgendes Konto:
Kontoinhaberin: Katrin Handel, Sparkasse Mittelsachsen DE52 8705 2000 0190 0345 80, BIC WELADED1FGX.
Für Monatspauschalen ist das Zahlungsziel jeweils der 15te des aktuellen Monats, in dem die Betreuung erfolgt bzw. in Anspruch genommen wird.
Berechnungsgrundlage, An-, Ab- und Ummeldungen Tagesbetreuung:
Die gebuchten Betreuungswochentage sind fest.
Ein Betreuungstag zählt als genutzt, wenn der Hund in Betreuung gegeben wird, egal wie lange die Betreuung an diesem Tag dauert. Die Zeiterfassung erfolgt immer bis zum frühesten Abholzeitpunkt nach der Mittagsruhe.
Ebenso zählt der Tag als genutzt, wenn die verbindliche/regelmäßige Buchung nicht bis spätestens 36 h vor dem gebuchten Tag abgemeldet wird.
Haben Sie beispielsweise Ihren Hund für einen Mittwoch zur Tagesstätte angemeldet/ besucht Ihr Hund den HUNDEWALD regelmäßig mittwochs, dann können Sie Ihren Hund bis zum Montag davor bis 19:00 Uhr kostenfrei abmelden.
Die Abmeldung für Montag und/oder Dienstag muss bis spätestens Samstag (davor) um 18:30 Uhr erfolgen. Abmeldungen, die sonntags für den folgenden Montag oder Dienstag eingehen, können nicht zur Gutschrift berücksichtigt werden.
Vertragskunden können den rechtzeitig abgemeldeten Tag noch flexibel im selben Monat nutzen, insofern an den gewünschten Ausgleichstagen noch freie Kapazitäten bestehen.
Wird der Hund später (innerhalb der 36h vor Betreuungsbeginn) abgemeldet wird der Tag in voller Höhe berechnet. Es werden für diesen Tag dann 9,25h vom Zeitkonto abgezogen.
Einzige Ausnahme für eine kurzfristige Abmeldung ist eine tierärztlich attestierte Erkrankung des Hundes.
Krankheitsbedingt (tierärztliches Attest!) vom Hund nicht nutzbare Betreuungstage können bis zum Ende des Folgemonats genutzt werden oder werden, wenn eine Nutzung nicht möglich ist, zurückerstattet.
Alle Monatspauschalverträge sind, so nicht explizit und schriftlich anders vereinbart, laufende Verträge und können nur quartalsweise geändert oder gekündigt werden.
Änderungs- /Kündigungsfrist: drei Monate zum Quartalsende.
Bestandskunden mit als flexibel vereinbarten Betreuungsverträgen (Schichtdienstler), melden bitte jeweils zum Donnerstag der laufenden Woche ihren Betreuungsbedarf für die Folgewoche an.
Nochmal:
Ab- und Ummeldungen müssen bis spätestens 36 Stunden vor gebuchtem Betreuungsbeginn erfolgen!
Bei späterer Abmeldung verfällt der Anspruch auf den Betreuungstag, es kann dann also auch nicht umgebucht werden und der Tag wird als genutzt mit 9,25h berechnet. Änderungen und Abmeldungen für montags und dienstags müssen bis zum vorangehenden Samstag um 18:30 Uhr mitgeteilt werden.
Gutschriften für nicht genutzte u./o. zu spät abgemeldete Betreuungstage erfolgen nur und ausschließlich bei Erkrankung des Hundes und bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes.
Eine Halbtagsbetreuung (Abholung bis 11:45 Uhr) ist nur in Ausnahmefällen möglich und wird mit der Stundenanzahl zum an diesem Tag frühestmöglichen Abholzeitpunkt abgerechnet.
Einstiegsverträge für Neukunden Hundetagesbetreuung:
Neuverträge, Verträge für Erstbetreuungen in der Hundetagesstätte, werden für die Dauer von drei Monaten geschlossen.
Ein Wechsel in eine andere Monatspauschale oder die Kündigung des Vertrages ist während der Laufzeit des Einstiegsvertrages monatlich (jeweils zum Monatsende) möglich.
Abgerechnet werden die Monate entsprechend der zur Nutzung geplanten Betreuungstage in Höhe der entsprechenden Monatspauschale.
Nach Ablauf des Einstiegsvertrages wird ein regulärer Laufzeitvertrag mit der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende geschlossen.
Eine ggf. dazwischenliegende Läufigkeit der Hündin, verschiebt das Vertragsende um einen Monat nach hinten.
Preisliste und Öffnungszeiten der Hundepension:
Ein Pensionstag entspricht der Zeit von 09:01 Uhr bis 09:00 Uhr des Folgetages.
Der Bring-Tag zählt (ggf. bereits ab 06:30 Uhr) als ein voller Pensionstag, auch wenn der Hund erst nachmittags anreist.
Die An- oder Abreise ist montags bis freitags ab 06:30 Uhr während der Öffnungszeiten der Hundetagesbetreuung und samstags zwischen 08:00 und 09:00 Uhr sowie zwischen 17:30 und 18:30 Uhr möglich.
Ein Pensionstag wird mit je 42,-€* in Rechnung gestellt.
Das Bringen und Abholen ist an Wochenenden nur samstags zwischen 08:00 und 09:00 Uhr, sowie zwischen 17:30 und 18:30 Uhr möglich.
Sonntags ist der Hundewald für die Öffentlichkeit geschlossen und gehört nur uns und den Hunden.
Auch an Feiertagen ist der Hundewald für die Öffentlichkeit geschlossen und es ist
kein Bringen oder Abholen möglich.
Planen Sie den Aufenthalt Ihres Hundes im Hundewald entsprechend!
Legen Sie die Bring- oder Abholzeit Ihres Hundes eigenmächtig außerhalb unserer Öffnungszeiten, so erheben wir hierfür eine Gebühr von 50,-€ (fünfzig Euro) pro Vorgang.
Legen Sie die Bring- oder Abholzeit Ihres Hundes eigenmächtig auf einen Sonn- oder Feiertag, stimmen Sie damit der Zahlung unserer Happy-Sunday-Special-Pauschale in Höhe von 250,-€ (zweihundertfünfzig Euro) pro Vorgang zu.
Auch, wenn die Abholung zu einem späteren Zeitpunkt als gebucht erfolgt, wird dies entsprechend geltender Preisliste nachberechnet.
Gleiches gilt für einen früheren Pensionsbeginn.
Wir betreuen unsere tierischen Gäste 24 Stunden am Tag an sieben Tagen in der Woche. Außerhalb unserer Öffnungszeiten bleibt der Hundewald jedoch für die Öffentlichkeit geschlossen!
Abholen und/ oder Bringen sind in der Zeit von samstags 18:30 Uhr bis montags 06:30 Uhr nicht möglich.
Berechnungsgrundlage, Buchung, Stornierung Hundepension:
Der Bring-Tag zählt in voller Höhe als Pensionstag.
Der Abhol-Tag wird, bei Abholung bis 09:00 Uhr, nicht berechnet.
Bei Abholung des Hundes nach 09:00 Uhr, wird der Tag mit 25,-€* als Tagesbetreuung berechnet.
Das Bringen und Abholen des Hundes ist montags bis freitags, in den üblichen Bring- oder Abhol-Zeiten der Hundetagesstätte, möglich.
Das Bringen und Abholen des Hundes ist an Wochenenden nur samstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr oder in der Zeit von 17:30 bis 18:30 Uhr möglich.
An Sonn- und Feiertagen bleibt der Hundewald geschlossen. Auch wenn wir 24 Stunden, an sieben Tagen pro Woche, stets für die Hunde da sind: an Sonn- und Feiertagen ist der Hundewald für die Öffentlichkeit geschlossen, d.h. kein Bringen oder Abholen möglich.
Die Buchung für Hundepension ist nur schriftlich (in Papierform) oder per Email möglich.
Nach Bestätigung Ihrer Buchung durch den Hundewald kommt der Betreuungsvertrag für den angegebenen Zeitraum zustande, jedoch ist die Buchung seitens des Hundewaldes erst nach Zahlungseingang einer Reservierungsgebühr in Höhe von 100% des Gesamtpreises für den reservieren Pensionszeitraum verbindlich.
Die Reservierungsgebühr ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt auf das oben genannte Konto zu überweisen und wird bei Vertragserfüllung mit der Rechnungssumme verrechnet.
Die Buchung ist erst nach Zahlungseingang verbindlich.
Erfolgt kein oder kein rechtzeitiger Zahlungseingang, verfällt der Anspruch auf diesen Betreuungsplatz und eine Aufwandspauschale in Höhe von 25,-€ wird in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung/Vertragsrücktritt bis zu sechs Monate vor der gebuchten Betreuung werden 30% des Betreuungsentgeltes als Stornokosten in Rechnung gestellt und somit 30% der Reservierungsgebühr einbehalten.
Bei Stornierung bis drei Monate vor vereinbartem Betreuungsbeginn werden noch 50% der Reservierungsgebühr zurückerstattet.
Erfolgt die Absage später als drei Monate vor gebuchtem Betreuungsbeginn oder gar nicht, so wird der gesamte, gebuchte Zeitraum zu 100% in Rechnung gestellt und es erfolgt keine Rückerstattung.
Die Stornierung des Pensionsplatzes bedarf der Schriftform.
Ausschlaggeben zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels oder der Zeitpunkt des E-Mail-Einganges.
Ein verbindlich gebuchter Platz kann, wenn er storniert wurde, nur dann doch noch genutzt werden, wenn noch keine anteilige Rückerstattung erfolgt ist (oder fristablaufbedingt keine Rückerstattung erfolgen würde) und im entsprechenden Zeitraum dann noch Kapazitäten verfügbar sind.
Kündigungsfristen:
Laufende Verträge sind mit den im Vertrag und innerhalb diesen AGB angegebenen Fristen kündbar.
Eine Nichtnutzung der Dienstleistung bis zum Laufzeitende, entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug, länger als eine Monatspauschale im Rückstand, besteht seitens des Hundewald Chemnitz ein Sonderkündigungsrecht.
Die Kündigung durch den Hundewald entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung bis zum regulären Ende der vertraglichen Kündigungsfrist.
Eine mögliche Weiterbetreuung erfolgt nur nach Ausgleich des Kundenkontos und dann zukünftig ggf. per Vorkasse.
Haftung:
Die Inhaberin des HUNDEWALD schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt insbesondere für mitgebrachte Gegenstände (Leinen, Halsbänder, Decken, Näpfe, …).
Bei der Tierhalterhaftpflicht handelt es sich um eine Gefährdungshaftpflicht. Das bedeutet, dass der Tierhalter für Schäden, die durch sein Tier entstehen, haften muss. Dies gilt auch und im Besonderen während der Betreuung durch Dritte, auch wenn die Betreuung gewerblich bzw. gegen Entgelt erfolgt. (Das heißt für Sie und mich: Sollte ihr Hund, während er sich bei mir zur Betreuung befindet, Schäden anrichten oder trotz üblicher Aufsicht entweichen, tragen Sie (bzw. Ihre Haftpflicht) die Kosten für evtl. entstandene Schäden. Eine Haftung meinerseits entsteht nur, insofern mir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen wäre. Ich rate Ihnen dringend zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung, die im Schadensfall den sog. „Tierhüter“ mit abdeckt.) Ebenso deckt diese Versicherung Regressansprüche durch den Hundewald/ die Berufsgenossenschaft ab, sollte Ihr Hund einen Mitarbeiter des Hundewaldes verletzen. Damit Ihr/e Hund/e den Hundewald nutzen darf/dürfen (Pension/ Tagesstätte/ Freilaufnutzung/ Hundeschule), muss vor der ersten Nutzung eine Kopie der gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherungspolice im Hundewald vorliegen.
Der Verdacht auf eine (auch nichtansteckende) Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Inhaberin des HUNDEWALD übernimmt keine Haftung für vorerkrankte Hunde und Folgen von daraus evtl. resultierenden Verschlechterungen des Gesundheitszustandes des Hundes.
Urheberrechte und Nutzungsrechte von im Hundewald erstelltem Foto-, Video- und Audioaufnahmen:
Die Urheber- und Nutzungsrechte aller von mir (Katrin Handel) bzw. den Mitarbeitern des Hundewaldes im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellten Fotos, Videos und Audiodateien liegen ausschließlich bei mir (Katrin Handel).
Foto-, Film- und Tonaufzeichnungen und Veröffentlichung: Wir behalten uns vor, Tiere während der Betreuung im Hundewald, die Gruppenübungsstunden, Seminarveranstaltungen und sonstigen Termine in Bild und Ton mitzuschneiden. Mit der Veröffentlichung und Verarbeitung von Bildern der Kunden/Hunde auf den Seiten des Hundewald Chemnitz sowie auf Print- und Werbemitteln ist der Kunde/Teilnehmer einverstanden. Mit der Veröffentlichung und Verwendung von Kunde/Hund mit Bild und Text auf der Website des Hundewald Chemnitz sowie auf Print- und Werbemitteln ist der Kunde grundsätzlich einverstanden. Private Ton und Bildaufnahmen der Gruppenübungsstunden und Seminarveranstaltungen sind grundsätzlich nur nach Genehmigung durch den Hundewald Chemnitz (Katrin Handel) gestattet. Generell ist die Veröffentlichung von privaten Bild- und Tonaufnahmen auf externen Web-Sites nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann jedoch auf Anfrage schriftlich die Genehmigung durch den Hundewald Chemnitz – Katrin Handel erfolgen.
Termine:
Mit dem Ausfüllen des Interessentenbogens erkennen Sie bei Vereinbarung eines Kennenlern-Treffens, bei Vereinbarung des ggf. auf das Kennenlerntreffen folgenden Probetages sowie bei Terminen in der Hundeschule folgende Konditionen an:
- Wir erscheinen pünktlich und wir erscheinen überhaupt zu vereinbarten Terminen.
- Sollten wir uns zum Termin verspäten, aus welchem Grund auch immer verhindert sein oder den Termin nicht wahrnehmen wollen, teilen wir dies der anderen Partei umgehend fernmündlich oder nachrichtlich mit.
- Im Falle „klassischen Versetzens“ (Nichterscheinen ohne Benachrichtigung/ „ghosting“) zahlt die „versetzt habende“ Partei der Partei die „versetzt wurde“ eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,-€.
Änderungen und Anpassungen dieser AGB:
Ändern sich Preise oder Bedingungen, werden diese AGB entsprechend angepasst, mit neuem Datum versehen und dem Kunden nachrichtlich zur Kenntnisnahme übermittelt.
* alle in diesen AGB genannten Preise entsprechen dem Stand 01.02.2023. Die Preisgestaltung ist wirtschaftsabhängig und kann sich unabhängig von diesen AGB ändern. Die AGB behalten auch bei einer Preisanpassung ihre Gültigkeit.
Die aktuell gültige Preisliste befindet sich als gesonderte Seite im Anhang dieser AGB.
Chemnitz, 01.02.2023 Katrin Handel – Hundewald Chemnitz
Preisliste Hundewald Chemnitz, Stand 01.02.2023
Hundetagesbetreuung
Einzeltagesabrechnung ohne Vertragsbindung 29,-€/Tag
MP I ein Tag Betreuung pro Woche = 90,-€/Monat
Nachberechnung oder Gutschrift Pension: 24,50 €/Tag
MP II zwei Tage Betreuung pro Woche = 175,-€/Monat
Nachberechnung oder Gutschrift Pension: 23,00 €/Tag
MP III drei Tage Betreuung pro Woche = 245,-€/Monat
Nachberechnung oder Gutschrift Pension: 21,50 €/Tag
MP IV vier Tage Betreuung pro Woche = 300,-€/Monat
Nachberechnung oder Gutschrift Pension: 20,00 €/Tag
MP V fünf Tage Betreuung pro Woche = 350,-€/Monat
Nachberechnung oder Gutschrift Pension: 18,50 €/Tag
Last-Minute-Spätabholer-Anmeldung 5,-€
Vergessen fristgerecht bis Donnerstag der Vorwoche zur Spätabholung anzumelden und trotzdem nach 17:30 Uhr holen (wollen). (Preis pro Tag.)
Hundepension
Hundebetreuung ganztags, inkl. Übernachtbetreuung 42,-€/Tag
(Berechnung jeweils ab 09:00 Uhr für 24h)
Abholtag, Tagesbetreuung nach 09:00 Uhr 25,-€
(bei Abholung nach 09:00 Uhr bis spätestens 17:30 Uhr)
Hundeschule
Einzelstunde (45 Minuten) 50,-€
Gruppenstunde/Kurs (45 Minuten, maximal 6 Teilnehmer) 30,-€
Welpen- und Junghunde (45 Minuten) maximal 8 Teilnehmer) 15,-€
Extrawurst-Pauschale 50,-€
Zu zahlen für mehr als 15 Minuten zu spät, zu früh oder außerhalb unserer Öffnungszeiten. (Preis pro Vorgang.)
Zu zahlen bei Nichterscheinen zu einem mit dem Hundewald Chemnitz vereinbarten Termin ohne Benachrichtigung oder Absage. (Klassisches Versetzen. Preis pro Vorgang. Also einmalig, da es zur Wiederholung keine Gelegenheit geben wird.)
Zu zahlen bei Störung der Mittagsruhe von 11:45 bis 14:30 Uhr. (Preis pro Vorgang.)
Happy-Sunday-Special-Pauschale 250,-€
Kostet jeder, mir/uns aufgezwungene persönliche Kontakt an einem Sonn- oder Feiertag. Zum Beispiel das Bringen oder Abholen von Hunden aus der/ in die Hundepension. (Preis pro Vorgang.)
An Sonn- und Feiertagen ist der Hundewald geschlossen!
(Für einen echten 112-involvierenden Notfall stehen wir unseren Bestandskunden selbstverständlich auch an Sonn- oder Feiertagen ohne Aufpreis zur Verfügung, soweit uns das menschenmöglich ist.)
Vielen Dank und herzlichen Glückwunsch, dass Sie bis hier hin durchgehalten haben, den furchtbar umfangreichen Text zu lesen!
Falls Sie bei einigen Klauseln den Kopf geschüttelt haben und sich fragen, warum einige doch recht harsche Regelungen notwendig sind: Glauben Sie mir! Diese Regelungen sind notwendig. Und ja, alles schon vorgekommen. Deshalb die Regeln und AGB.
Wir freuen uns, zukünftig auch Ihren Hund hüten, pflegen und knuddeln zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Handel und das Team vom HUNDEWALD CHEMNITZ